Hallo,
ich habe hier mehrere wie folgt gelagerte Verfahrensakten:
In allen Verfahren wurden die Kläger zunächst durch Rechtsanwältin A. anwaltlich vertreten. Diese verzichtete ab einem bestimmten Zeitpunkt auf ihre anwaltliche Zulassung. Zuvor stellte sie für Rechtsanwalt B eine "Vollmacht zur Abwicklung bestehender Mandatsverhälntisse" mit folgendem Inhalt aus:
"Rechtsanwalt B. erteile ich hiermit Vollmacht, mir erteile Rechtsanwaltsmandate (...) im Wege der Abwicklung fortzuführen. (...). Rechtsanwalt B. ist weiter bevollmächtigt, die abzuwickelnden Mandate gegenüber den Auftraggebern abzurechnen und die Honoraransprüche im eigenen Namen einzuziehen."
Rechtsanwalt B. hat jetzt mehrfach Vergütungsfestsetzungsanträge nach § 11 RVG gestellt. Ich bin unsicher, ob dies auf Basis der Vollmacht so möglich ist. Die Anträge lassen auch nicht erkennen, ob die Beschlüsse zu Gunsten von Rechtsanwältin A. oder Rechtsanwalt B. ergehen sollen (die Vollmacht könnte ja beides hergeben).
Hat jemand eine Idee?
Viele Grüße,
Garfield