Hallo,
in einer Scheidungssache wurde eine nichtanhängige Kindschaftssache erörtert. Gem. § 44 (1) FamGKG kann eine Kindschaftssache dann ja Folgesache einer Scheidung werden, es wurde aber kein Antrag gestellt, so dass sie dann isoliert nach § 45 zu berechnen ist und nicht als Folgesache mit einbezogen wird?? Und die Werte nicht zu addieren sind § 44 (1) FamGKG. Es wurde in der Kindschaftssache eine Einigung protokolliert. Sieht dann meine Rechnung so aus:
Ehescheidung § 43 50.000
Kindschaftssache § 44 3.000
1,3 VG aus 50.000 1.511,90EUR
0,8 VG aus 3.000 160,80 EUR
gem. § 15 Abs 3 nicht mehr als 1,3 aus 53.000 1.622,40 EUR
1,2 TG aus 53.000 1.497,60 EUR
1,5 EG Nr. 1000 aus 3.000?
Vielen dank schon mal im voraus.