Vielleicht verstehe ich ja einiges falsch, aber ich finde es inkonsequent, wenn man
einen Regress nachträglich anordnet, dann dazu den Hinweis gibt "es ist aber alles verjährt" und dann den Hinweisgeber nicht rauskickt.
Ich sehe nur zwei konsequente Möglichkeiten (und ich formuliere jetzt bewusst überspitzt, um mein Problem klarzumachen):
-) entweder, ich mache von vorne herein keinen Regress geltend, weil ich sehe, diese Forderung ist verjährt und ich (m.E. vertretbar) den Standpunkt einnehme, dass das Betreuungsverfahren vorrangig unter der Maxime des Schutzes des Betroffenen steht. Dann müsste ich aber auch den Mumm haben, in die Akte zu schreiben: Vom Regress wird abgesehen, weil die Ansprüche verjährt sind ...
-) oder ich sage, ich verfolge den Regress ernsthaft, weil es meine Aufgabe ist, auch diesen im Rahmen des möglichen durchzusetzen. Halte ich auch für vertretbar.
Die Mittellösung (Regresseinleitung ja, aber auch Hinweis auf Verjährung) ist m.E. die Looser-Lösung. Sie zeigt, dass ich zu feige bin, selbst die Verantwortung für den Verzicht zu übernehmen - und mutiert gleichzeitig zum vermeidbaren und unangebrachten Intelligenztest für den Betreuer: Ist er intelligent genug, meinen Hinweis zu verstehen. Sprechen sie mir nach "der Anspruch ist verjährt". Wenn ich den Betreuer einem solchen Test unterziehen muss, dann habe ich den falschen bestellt (weswegen felgentreu zu recht auf das anschließende Herauskicken verweist). Ich habe aber erfolgreich meine Verantwortung für das Scheitern des Regresses formal auf jemand anderen verlagert, wenn der in der Lage ist, einen vorgegebenen Text nachzusprechen.
Mit freundlichen Grüßen
AndreasH