hallo,
die Ehefrau wird von ihrem Ehemann betreut. Nun soll die vermögende Ehefrau dem Ehemann ein Darlehen gewähren. Wegen des Vertretungsausschlusses ist ein Ergänzungsbetreuer bestellt. Die Sache ist sehr eilbedürftig, so dass sich für mich die Frage stellt, ob Rechtsmittelfristen abzuwarten sind. Der Ehemann - als befreiter Betreuer - könnte sich ja den Darlehensbetrag ohne Genehmigung dem Vermögen der Ehefrau entnehmen, sofern der Darlehensvertrag wirksam ist.
Wann wird der Darlehensvertrag aber wirksam ? Ich kann keine konkrete Genehmgiungsvorschrift finden.