hallo,
ich habe eine betroffene Person zur Einrichtung einer Kontrollbetreuung wegen der Gefahr von " Verschwenden von Geldern " durch die Bevollmächtigte angehört und festgestellt , dass er im Vermögensbereich von der Bevollmächtigten in keiner Weise unterrichtet wird ; auch nicht über die Pfändung seines Kontos.
Nun liegt mir aber ein ärztl. Gutachten vor, dass der Betreute sehr wohl die Bevollmächtigte noch überwachen kann.
Kann ich eine Kontrollbetreuung auch nur für den Bereich " Vermögenssorge " anordnen und auch bei gegenteiligem Gutachten ? Sollte ich evtl. auch einen Verfahrenspfleger mit ins Boot holen, auch wenn der Betroffene noch einen freien Willen hat ?