Die Betreuerin teilt mir mit, dass sie künftig auf die Geltendmachung der Aufwandsentschädigung verzichtet, weil diese im letzten Jahr in dem Monat in dem sie ausgezahlt worden ist, vom JobCenter in Höhe von 200,00 EUR auf ihre Sozialleistungen angerechnet worden ist, so dass sie eine Rückzahlung leisten musste. Ich höre das zum ersten Mal und frage mich nun, ob das richtig ist. Schließlich sollen mit der Aufwandsentschädigung die der Betreuerin im Rahmen des Betreuungsverfahren entstandenen Aufwendungen abgegolten werden.
Wie seht ihr das und habt ihr davon schon gehört?