Belastung eines Miteigentumsanteil als Sicherheit ?

  • hallo,

    Betreuter besitzt mit seinem Cousin in Bruchteilsgemeinschaft ein Grundstück. Nun will der Betreute seinem Cousin ein Darlehen gewähren, als Sicherheit will der Cousin seinen Miteigentumsanteil für den Betreuten belasten. Macht die Belastung des Miteigentumsanteil für den Betreuten überhaupt Sinn ? Einen Miteigentumsanteil würde ja wohl keiner ersteigern wollen .

  • Träger der Sozialhilfe lassen sich regelmäßig auf "so etwas" ein, wenn sonst kein Vermögen da ist und eine Verwertung derzeit nicht möglich und/oder nicht zumutbar ist. Teilweise lassen sie sich sogar Anteile an Erbengemeinschaften verpfänden, immer nach dem Motto: "Besser als nix". Andererseits ist das für Sozialhilfeträger auch ohne Kostenrisiko möglich (§ 64 SGB X).

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  • Träger der Sozialhilfe lassen sich regelmäßig auf "so etwas" ein, wenn sonst kein Vermögen da ist und eine Verwertung derzeit nicht möglich und/oder nicht zumutbar ist. Teilweise lassen sie sich sogar Anteile an Erbengemeinschaften verpfänden, immer nach dem Motto: "Besser als nix". Andererseits ist das für Sozialhilfeträger auch ohne Kostenrisiko möglich (§ 64 SGB X).

    Lieber tom, das kann doch kein Argument für den hier vorliegenden Fall sein! Wenn mir jemand was schuldet und er nichts als einen lumpigen MEA hat, dann ist mir das lieber als gar nichts. Hier möchte aber jemand Geld vom Betreuten und da ist sehr wohl zu prüfen, ob die Sicherheit stimmt.

    Falls der Betreute geschäftsfähig ist, soll er selbst handeln, ansonsten kann ich als Betreuungsgericht keine genügende Sicherheit erkennen und daher auch nicht genehmigen.

  • Träger der Sozialhilfe lassen sich regelmäßig auf "so etwas" ein, wenn sonst kein Vermögen da ist und eine Verwertung derzeit nicht möglich und/oder nicht zumutbar ist. Teilweise lassen sie sich sogar Anteile an Erbengemeinschaften verpfänden, immer nach dem Motto: "Besser als nix". Andererseits ist das für Sozialhilfeträger auch ohne Kostenrisiko möglich (§ 64 SGB X).

    Lieber tom, das kann doch kein Argument für den hier vorliegenden Fall sein!


    Nein, selbstverständlich nicht. Ich wollte nur ein Beispiel dafür bringen, warum es in der Praxis vorkommt - eben nur aufgrund Anträgen der Sozialhilfeträger, also von jemand, der eh' zahlen muss, Sicherheit hin oder her, und den es so gut wie nichts kostet.

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