Hallo Ihr Lieben,
folgender Fall:
Berufsbetreuer; vermögender Betreuter; rechnet über VBVG vermögend ab
==> Grundstücksgeschäft erfolgt (Verkauf eines Grundstücks und einhergehend vorheriger "Tausch" und Ausgleich in einer Erbengemeinschaft, Dauer : ca. 2 Jahre, da Uneinigkeit zwischen den Parteien)
Nunmehr teilt der Betreuer mit, er hätte bereits vor Monaten mit dem Betreuten (geschäftsfähig, Krankheitsbild: Depression etc) vereinbart, gem. RVG mit ihm abzurechnen. Mittlerweile hat der Betreute eine RVG Rechnung von ca. 5000 Euro an den Betreuer gezahlt (Grundstückserlöss ca. 200.000,00 EUR)
Frage:
1.) Der Betreuer rechnet weiterhin zusätzlich nach VBVG über das Gericht ab.
2.) Es hat keine Beteiligung des Gerichts zur Frage RVG gegeben
3.) Eine Rechnung etc. wurde nie eingereicht.
Das kann doch nicht wahr sein, oder?? Meines Erachtens ist dies rechtlich nicht möglich, was meint Ihr?