Hallo zusammen,
in meinem heutigen Fall war ursprünglich eine Vorsorgevollmacht durch die Betroffene an ihr
Kind erteilt wurden.
Dieses hat nun das Geld der Betroffenen auf den Kopf gehauen und Schulden im Namen der Mutter
gemacht (sogar GV war schon im Heim).
Betreuung wurde angeregt, Aufgabenkreise unter anderem der Widerruf der Vorsorgevollmacht.
Die Betreuerin fragt an, ob diese auf Herausgabe der Vollmacht klagen soll, nachdem das Kind diese
nicht einfach wieder rausrückt...
Der Widerruf ist wohl bereits per Einschreiben gg. RS erfolgt.