Gewährung eines Kredites mit geringen Zinsen - verdeckte Schenkung ?

  • hallo,

    der Betreute soll einen familieninternen Kredit gewähren. Der Betreuer beantragt die Innengenehmigung nach § 1811 BGB. Die Rückzahlung des Kredites soll über 50 Jahre erfolgen und auch der zu erbringende Zins ist relativ gering.


    Hätte ihr Bedenken wegen des Schenkungsverbotes ?

  • 50 Jahre Laufzeit und niedrige Zinsen wäre für mich mind. eine gemischte Schenkung.
    Von da her scheint mir das Teil ohne Nachbesserung verweigerungsfähig, zumal ja auch Sicherheiten zu stellen wären.
    Entspricht auch nicht den Grundsätzen , die § 1811 BGB für die anderweitige Geldanlage aufstellt.

    Nochmals :
    Offenbar hast Du für krumme Fälle im Forum das Vorkaufsrecht erworben.
    Ich würde alles dafür tun, jeweils auf die Ausübung des VKR zu verzichten.:)

  • Aus meiner Sicht nicht nur wegen des Schenkungsverbots. Ein familieninterner Kredit ist m.E. schon keine geeignete alternative Anlageform (es soll ja eine Alternative zu einer mündelsicheren Geldanlage nach § 1807 BGB sein). Das ist es ohne jederzeit werthaltige Sicherungen offensichtlich nicht.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Schließe mich an, das dürfte kaum einer wirtsch. Vermögensverwaltung entsprechen.

    (Aber Schenkung :gruebel:. Einen gesetzl.Anspruch auf Zinsen beim Darlehen gibt es nicht, daher § 517 (+))

    Es ist immer besser, die Figuren des Gegners zu opfern.

    Savielly Tartakover

  • Bei einem Basiszins von -83 % also im Ergebnis +0,17 %.

    Da brauchen wir gar nicht weiterreden, von der 50-jährigen Laufzeit des Darlehens ganz zu schweigen, die der Betroffene bestimmt erleben wird ...

    Immerhin hat der Betreuer vorher gefragt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!