Vergütung Einzelvormundschaft Berechnungsformel

  • Hallo,
    ich betätige mich seit längerem als Einzelvormund und eine Frage taucht aktuell auf.
    ich habe zum Begin meiner Tatigkeit in meinen Tätigkeitsnachweisen einen Minutenpreis von 0,55 eingetragen, der sich ergibt aus der Rechnung von
    33,50 geteilt durch 60 Minuten = 0,558333. Nun habe ich als Formel in die Exeltabelle statt 0,55 p.Minute nunmehr 0,558 eingetragen und bekomme meine Rechung zurück, da dies falsch sei. Eine Kontaktaufnahme mit einen Revisor zwecks Auskunft ist bis jetzt leider gescheitert.

    Leider habe ich bis jetzt kein Forum für Einzelvormünder aufgetan, sonst hätt ich zuerst nach den erfahrungswerten dort gefragt ;)

    beste Grüße
    kaeptndannu

  • Wie, Du bekommst die Rechnung ZURÜCK? Urschriftlich, einfach so mit dem Vermerk drauf "Falsch!"?

    Und wieso Kontaktaufnahme zum Revisor? Was sagt denn der "Entscheider" dazu?

    Zur Not erneut einreichen und um rechtsmittelfähigen Bescheid bitten. Dann muss (oder sollte ;)) ja begründet werden, wie "richtig" gerechnet wird.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • klar kam die Antwort in einem formvollendeten Schreiben,
    UND... wir haben uns inzwischen ausgetauscht und mir scheint die Rechnung der "Entscheiderin" nämlich: Minutenanzahl durch 60 x Stundesatz einfacher und klarer zu sein!
    beste Grüße

  • Ich verlange es so (und fast alle machen es auch so): Erst die gesamte Zeit zusammenrechnen (8 + 20 + 53 min), Gesamtzeit ermitteln (81 min), dann die Gebühr errechnen (81/60 * 33,50 = 45,23 €). So hat man das Rundungs-"Problem" nur einmal. Ansonsten könnte man ja immer "aufrunden", was bei einer Vielzahl an Positionen schon gut und gern mal einige Zehn-Cent mehr ergeben kann. Letzteres halte ich aber nicht gerechtfertigt.

    Den Fall hier verstehe ich allerdings nicht: Wenn immer statt 0,558333 nur 0,558 eingetragen wurde, wurde doch bei jeder einzelnen Position abgerundet, so dürfte doch am Ende weniger herausgekommen sein gegenüber der im Vorsatz von mir beschriebenen Methode. Warum man zurückweisen will, wenn jemand weniger verlangt als er verlangen könnte, erschließt sich mir nun überhaupt nicht.

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