Mindestvoraussetzungen an eine Fristvorlage?

  • Naja, meiner Erfahrung nach ist das nicht so selten, daher bestehe ich immer auf die Angabe des Datums der Vorlage. Ansonsten sieht das in der Akte später so aus, als hätte die Ake monatelang beim Rechtspfleger gelegen

  • Ich habe vor einiger Zeit das Gericht gewechselt.
    Beim vorherigen Gericht hat die Geschäftsstelle nie ein Datum zur Vorlage notiert. Da wurde einfach vorgelegt. Kommentarlos.
    Wenn die Frist schon monatelang abgelaufen war, haben wir vermerkt "mir vorgelegt am... - Unterschrift". Auch bei Posteingängen die erst nach Wochen oder Monaten vorgelegt wurden, und bei denen es auf eine schnelle Vorlage ankam.

    An meinem neuen Gericht verfügt die Geschäftsstelle die Vorlage mit Datum und ihrer Unterschrift.
    Schnibbel gab und gibt es zusätzlich an beiden Gerichten. Finde ich äußerst sinnvoll. Ich will doch nicht immer die komplette Akte durchblättern. Das ist in M-Sachen vielleicht kein Problem, aber in Inso oder Betreuung z.B. stelle ich mir das katastrophal vor.

  • Gelegentlich kommt es auch mal vor, dass eine Akte entweder von der SE in das falsche Fach gelegt oder vom Wachtmeister in das falsche Büro gebracht wird. In dem Fall ist es sehr hilfreich, sofort zu sehen, dass eine Frist des Richters abgelaufen ist, bevor man in der ganzen Akte sucht, ggfs. mehrmals, da man ja die relevante Stelle offenbar übersehen hat.

  • Ich will doch nicht immer die komplette Akte durchblättern. Das ist in M-Sachen vielleicht kein Problem, aber in Inso oder Betreuung z.B. stelle ich mir das katastrophal vor.

    Jedenfalls in Betreuungssachen ist das für mich kein Problem. Ich erinnere mich an meine Fälle und weiß in der Regel, warum die Akte vorgelegt wird. Hat der Richter zwischenzeitlich viel darin gearbeitet, ist es erst recht auch für mich interessant, was passiert ist. Vielleicht ist für mich eine Anhörungsfrist abgelaufen, der Betroffene ist aber zwischenzeitlich untergebracht?

    Ich kenne aber alles. Vorlage ohne alles, mit gefaltetem Blatt (auf dem die Fristverfügung stand), mit "Aktenfahne". Allerdings wäre ich nicht auf den Gedanken gekommen, diesbezüglich von der Geschäftsstelle etwas einzufordern.

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