Mindestvoraussetzungen an eine Fristvorlage?

  • Ich habe hier schon seit einiger Zeit Ärger mit einer Geschäftsstellenkraft. Sie meint nämlich, mir die Fristabläufe grundsätzlich nur wie folgt vorlegen zu müssen:

    "Fristablauf"

    Kein Datum, kein Hinweis welche Frist, keine Unterschrift! :mad::mad::mad:

    Ich habe ihr schon ein paar Mal gesagt, dass ich das so nicht akzeptiere. Sie stellt ihre Ohren aber auf Durchzug. Bislang war mir das noch relativ egal, da ich diese Abteilung nur in der Urlaubsvertretung bearbeitet habe. Jetzt deutet sich aber an, dass ich sie regulär bearbeiten MUSS (ist nämlich auch sonst eine wahre Freude mit ihr :strecker).

    Auf welche Vorschriften kann ich meine Anforderungen an eine anständige Fristvorlage stützen? Habe dazu in der AktO bzw. der Geschäftstellenordnung bislang nichts finden können. :(

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • :confused: Ich versteh das Problem auch nicht so richtig. Ich habe Geschäftsstellen, die schreiben auf die letzte Seite "Frist Bl....", dann guck ich da und weiß Bescheid. Gibt Geschäftsstellen, die legen Zettel in die Seite, wo die Frist steht und andere legen die Akte einfach so vor und dann such ich halt. Warum sollte da was unterschrieben werden?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich versteh noch nicht das Problem.
    Mach das mal wie bei kleinen Kindern : ´mit einem Beispiel !

    Wenn mal was schief läuft, weiß man doch hinterher gar nicht, wer (!) wann (!) was warum vorgelegt hat!

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ich kann gerade das Problem nicht nachvollziehen :gruebel:. Was macht denn bei Euch eine Geschäftsstellenkraft bei Fristablauf? Wir bekommen die Akten einfach vorgelegt. Ist doch unsere Aufgabe zu wissen, warum wir sie wieder haben wollten.

    Brauch ich einen Rechtskraftvermerk auf einen Beschluss, den sich als letztes erlassen habe und wird mir die Akte nunmehr vorgelegt, weil der Beschluss rechtskräftig ist, war das vorher so verfügt und ich erhalten Sie Akte mit dem RK- Vermerk.

    Bekomme keine Akte vorgelegt mit einem Hinweis, dass ich z.B. jetzt Restschuldbefreiung ankündigen muss oder die Forderungsprüfung vornehmen muss. Meinst du so etwas. Bei uns gibt es auch keine Knicke in der Akte (hab ich gehört, dass das woanders so ist), damit man seine letzte Verfügung wieder findet. Würde auch keine Knicke in meiner Akte haben wollen.

  • Sollte ich eine Akte zu spät erhalten, weil die Geschäftsstelle sie mir nicht vorgelegt hat, vermerke ich in der Akte, wann ich sie tatsächlich erhalten habe.

  • Ich will das nicht ins Lächerliche ziehen , aber :
    Für mich ist doch eher entscheidend , wer wem was vorlegt.
    Das Warum befindet sich bei mir ( manchmal ) in einem Klammerzusatz.

  • Bekomme keine Akte vorgelegt mit einem Hinweis, dass ich z.B. jetzt Restschuldbefreiung ankündigen muss oder die Forderungsprüfung vornehmen muss. Meinst du so etwas. Bei uns gibt es auch keine Knicke in der Akte (hab ich gehört, dass das woanders so ist), damit man seine letzte Verfügung wieder findet. Würde auch keine Knicke in meiner Akte haben wollen.

    Nein, ich meine ein simples:

    "Vorgelegt nach Fristablauf Bl. Dreiunddrölfzig.

    gez. Musterfrau, 24.02.2015"

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Nein, ich meine ein simples:

    "Vorgelegt nach Fristablauf Bl. Dreiunddrölfzig.

    gez. Musterfrau, 24.02.2015"

    Hab ich noch nie, in keiner Abteilung so gesehen, und halte ich eigentlich auch für unnötig.
    Wenn ich verfüge: WV nach 1 Monat, dann bekomm ich nach 1 Monat die Akte kommentarlos.
    Der Grund der Vorlage ergibt sich ja aus der Akte...

  • Ich meine nicht, dass die Geschäftsstelle das muss. So wahnsinnig viele Fristen werden doch in einer Akte nicht laufen. Da blättere ich halt mal etwas zurück. Ich hab das bisher immer eher als Entgegenkommen der Geschäftsstelle angesehen, wenn kenntlich gemacht war, wo sich die Frist befindet. Bei mehreren Bänden erwarte ich allerdings schon einen Hinweis, falls was in unterschiedlichen Bänden eingeht (hier z.B. Hauptakte und Tabellenband oder in Betreuung Hauptakte und Vergütungsakte). Und ich erwarte, dass die Akte mit der abgelaufenen Frist obendrauf liegt.

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Also ich bekomme auch nur den Stempel: Vorgelegt nach Fristablauf, Datum, Kürzel.

    Warum ergibt sich relativ einfach und schnell aus der Akte.

    Argumentieren würde ich damit, dass es eine Vfg ist und diese ist mit Datum und Kürzel zu versehen. Wo dat steht ? Keine Ahnung.

    M.E. kannste den Grund nicht verlangen.

    Aber wie sich schon aus den anderen Beiträgen entnehmen lässt: Cool down.

    Wenn du da einen Krieg anfangen willst, such dir was anderes, wo du sie besser packen kannst..:teufel:

  • Und ich erwarte, dass die Akte mit der abgelaufenen Frist obendrauf liegt.

    Das wäre mir ein bischen wenig.
    Ich erwarte nicht nur die Akte , sondern auch die aufgeschlagene Aktenseite , wo die abgelaufene Frist ersichtlich ist, in meinem WV-Fach.
    Für verspätete Vorlagen gibt's dann noch einen Schutzvermerk meinerseits, etwas wie:

    " Dem Steinkauz vorgelegt am....."

  • Wenn mal was schief läuft, weiß man doch hinterher gar nicht, wer (!) wann (!) was warum vorgelegt hat!


    Ich sehen doch selber, wann mir die Akten wieder vorgelegt werden. Und wenn da von mir verfügt war Wv. 09/14 und ich bekomme sie jetzt erst, kann ich doch selber einen entsprechenden Vermerk rein machen, wenn ich das will.
    Ich kenne es nur so, dass die Geschäftsstellen die Akten ohne irgendwelche Vermerke vorlegen. Wenn die Akte unübersichtlich ist, machen die einen Zettel rein, um mir die Suche zu erleichtern. Da freue ich mich drüber, aber verlangen kann ich das nicht.
    Wenn bei dir die Geschäftsstellen bei jeder Wv. den Hinweis auf die entsprechende Blatt-Zahl rein schreiben, ist das Luxus. Habe ich hier noch an keinem Gericht so erlebt. Und ich glaube auch nicht, dass du da einen Anspruch drauf hast. Diesbezügliche Anweisungen dürfte es nicht geben.

  • Ich meine nicht, dass die Geschäftsstelle das muss. So wahnsinnig viele Fristen werden doch in einer Akte nicht laufen. Da blättere ich halt mal etwas zurück. Ich hab das bisher immer eher als Entgegenkommen der Geschäftsstelle angesehen, wenn kenntlich gemacht war, wo sich die Frist befindet.

    Und das sehe ich eben anders. Offenbar scheine ich hier aber - mit Ausnahme vom Störte (Piraten halten halt zusammen :D) - der Einzige zu sein. :strecker

    Na gut, dann weine ich jetzt noch ein bisschen in meinen kalten Kaffee und mach' weiter...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Ich denke auch, dass sich aus der Kontinuität der Akte ergeben sollte, wann die Vorlage durch wen warum erfolgt ist. Vorschriften sind mir dazu auch keine bekannt...

    M.E. kann man nur damit argumentieren, dass ersichtlich sein soll, wer wann die Akte bearbeitet (Fristen ziehen ist auch eine Aktenbearbeitung) hat. Und "soll" heißt ja bekanntlich "Muss" (wenn kann) ;)

    Die Angabe der Blattzahl, auf die sich die Fristvorlage bezieht, würde ich als Geschäftsstelle aus Eigensicherung machen...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich meine nicht, dass die Geschäftsstelle das muss. So wahnsinnig viele Fristen werden doch in einer Akte nicht laufen. Da blättere ich halt mal etwas zurück. Ich hab das bisher immer eher als Entgegenkommen der Geschäftsstelle angesehen, wenn kenntlich gemacht war, wo sich die Frist befindet.

    Und das sehe ich eben anders. Offenbar scheine ich hier aber - mit Ausnahme vom Störte (Piraten halten halt zusammen :D) - der Einzige zu sein. :strecker

    Na gut, dann weine ich jetzt noch ein bisschen in meinen kalten Kaffee und mach' weiter...


    Worin genau liegt denn nun aber dein Problem?

    "Es ist nicht möglich, den Tod eines Steuerpflichtigen als dauernde Berufsunfähigkeit im Sinne von § 16 Abs. 1 Satz 3 EStG zu werten und demgemäß den erhöhten Freibetrag abzuziehen." (Bundessteuerblatt) :D

  • Ich meine nicht, dass die Geschäftsstelle das muss. So wahnsinnig viele Fristen werden doch in einer Akte nicht laufen. Da blättere ich halt mal etwas zurück. Ich hab das bisher immer eher als Entgegenkommen der Geschäftsstelle angesehen, wenn kenntlich gemacht war, wo sich die Frist befindet.

    Und das sehe ich eben anders. Offenbar scheine ich hier aber - mit Ausnahme vom Störte (Piraten halten halt zusammen :D) - der Einzige zu sein. :strecker

    Na gut, dann weine ich jetzt noch ein bisschen in meinen kalten Kaffee und mach' weiter...


    Worin genau liegt denn nun aber dein Problem?

    :aufgeb:

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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