Hallo,
ich habe eine Frage bezgl. Zahlungsklage (Lohnklage) beim Arbeitsgericht.
Es ist eine Klage auf Zahlung von Lohn für Jan. eingereicht worden. Ein Gütetermin steht für den 05.03.15 an. Jetzt will der Kläger beim Gütetermin beantragen, dass die Klage erweitert wird, auf Zahlung von Lohn für Feb.2015.
Ist das statthaft, oder muss eine separate Klage eingereicht werden?
Grüße