Teil-Widerspruch gegen Mahnbescheid

  • Hallo,

    habe mal eine grundsätzliche Frage: Ein Schuldner hat gegen einen Mahnbescheid Teil-Widerspruch eingelegt. Mir liegt nun der Teil-Vollstreckungsbescheid vor. Dieser lautet auf einen Gesamtbetrag von 2.100 €. Darunter folgen die Erläuterungen, inwieweit der Schuldner Widerspruch eingelegt hat und es steht dort: "Soweit der Antragsgegner nicht widersprochen hat, ergeht auf Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge."

    Kann ich nun aus 2.100 € vollstrecken? Oder muss ich aus dem Gesamtbetrag selbst die Beträge in Höhe des Widerspruchs herausrechnen und kann nur aus einem reduzierten Betrag vollstrecken?
    Ich ging bislang davon aus, dass das Mahngericht einen Teil-VB erlässt und selbst in Höhe des Widerspruchs die Beträge herausrechnet.

  • Die widersprochenen Forderungen müssen herausgerechnet werden. Der VB ergeht nur hinsichtlich der nicht widersprochenen Forderungen.

  • Sicher?

    Also weist der Teil-Vollstreckungsbescheid eine höhere Gesamtsumme aus als tatsächlich vollstreckt werden kann?

  • Sicher.

    "Soweit der Antragsgegner nicht widersprochen hat, ergeht auf Grundlage des Mahnbescheids Vollstreckungsbescheid wegen vorstehender Beträge."

    Hinsichtlich welcher Forderungen Widerspruch eingelegt wurde, ist ja extra in dem VB aufgeführt.

  • Um genau diese Verwirrung zu vermeiden, löschen einige Rechtspfleger bei nicht-maschinellen Teil-VBen auch die Summe raus. Im maschinellen Verfahren ist das leider bislang nicht der Fall...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!