Automatische (fortlaufende) Paginierstempel - Erfahrungen?

  • Guten Morgen,

    hier ist die Anregung gekommen, automatische (fortlaufende) Paginierstempel für die Geschäftsstellen anzuschaffen. Da ich bis eben nicht einmal wusste, dass es sowas gibt :oops:, habe ich mir die Teile mal im Internet angesehen. Für umfangreiche Schriftsätze kann ich mir schon eine Erleichterung vorstellen.

    Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • vielleicht verstehe ich das falsch, aber wo ist die Erleichterung, wenn ich eine Zahl aufstemple oder aufschreibe? Das Umblättern macht der Stempel nicht und selbst wenn eine Maschine einen dicken Schriftsatz automatisch durchpaginiert muss man doch die Kosten für so eine Maschine gegenüber stellen :gruebel:

  • Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

    Ne, ich paginiere nicht, ich lasse paginieren ;)

    Aber ich kenn die Dinger schon als übliches Arbeitsmittel (Kostet ja auch nicht Welt).
    Sinn macht es da wo regelmäßig größere Sachen kommen, z.B. StA wo oft mal auf einen Schlag mehrere 100 oder 1000 Seiten paginiert werden müssen.
    Für 5-10 Seiten lohnt sich das nicht.

  • Guten Morgen,

    hier ist die Anregung gekommen, automatische (fortlaufende) Paginierstempel für die Geschäftsstellen anzuschaffen. Da ich bis eben nicht einmal wusste, dass es sowas gibt :oops:, habe ich mir die Teile mal im Internet angesehen. Für umfangreiche Schriftsätze kann ich mir schon eine Erleichterung vorstellen.

    Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

    Es macht sicher Sinn, einen solchen Stempel je Abteilung anzuschaffen. Für jede Geschäftsstelle einzeln ist übertrieben.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Die Kostenfrage ist zu gegebener Zeit selbstverständlich zu klären :). Mich interessiert aber in erster Linie, ob es praktische Erfahrungen damit gibt, d.h., ob insbesondere die UdG die Stempel bei umfangreicheren Schriftsätzen tatsächlich nutzen und als Arbeitserleichterung empfinden.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • An unseren Gerichten dürfte es solche Stempel nicht geben. Ich habe davon noch nichts gehört und von der Existenz solcher Stempel habe ich grad erst durch diesen Thread erfahren. Was nun tatsächlich schneller geht - schreiben oder stempeln - keine Ahnung. Ich stelle mir grad vor, wie das geht: Die eine Hand blättert um, die andere hält den Stempel, der schon mal größer ist als ein Stift und dazu muss man immer noch auf das Stempelkissen drücken. Es wird ordentlicher als irgendwelche hingeschmierten Zahlen, aber wirklich spürbar schneller? Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen.
    (Man könnte ja mal einen solchen Stempel privat kaufen und die UdG testen lassen. 23,99 EUR ist nun nicht sooo viel. ;))

  • d.h., ob insbesondere die UdG die Stempel bei umfangreicheren Schriftsätzen tatsächlich nutzen und als Arbeitserleichterung empfinden.

    Die einen mögen die mehr, die anderen weniger.
    Unter ~ 50-100 Seiten lohnt es sich wohl eher nicht mit dem Stempel anzufangen - allein schon bis man da die Start-Seitenzahl eingestellt hat. Da gibt es eh nicht so viele Abteilungen wo derartig Umfangreiche Schriftsätze wirklich relevant wären...

    und dazu muss man immer noch auf das Stempelkissen drücken.

    Die Stempelkissen sind da in der Regel (kenne es nur so) schon "im Stempel integriert", das geht als auch automatisch.

  • Guten Morgen,

    hier ist die Anregung gekommen, automatische (fortlaufende) Paginierstempel für die Geschäftsstellen anzuschaffen. Da ich bis eben nicht einmal wusste, dass es sowas gibt :oops:, habe ich mir die Teile mal im Internet angesehen. Für umfangreiche Schriftsätze kann ich mir schon eine Erleichterung vorstellen.

    Hat jemand praktische Erfahrungen damit?

    Es macht sicher Sinn, einen solchen Stempel je Abteilung anzuschaffen. Für jede Geschäftsstelle einzeln ist übertrieben.

    Sowohl als Staatsanwalt wie auch als Ricter habe ich solche Stempel bereits verwendet - und auch meine jeweiligen Geschäftsstellen.

    Vorteile: Wirklich lesbare Seitennummern ohne Fortsetzungsfehler. Deutlich höhere Paginiergeschwindigkeit vor allem bei Zahlen mit 3 oder gar 4 Stellen.

    Nachteile: Bei Paginerung von nur wenigen Seiten dauert das Einstellen des Stempels länger als das Paginieren von Hand (je nach individueller Schreibgeschwindigkeit kommt der Break-Even-Point früher oder später). Außerdem haben die Dinger ein nicht unerhebliches Gewicht. Mir fällt bei ununterbrochener Benutzung von ca. 3/4 Stunde der Arm ab ( während dieser Zeit gehen bei mir aber so um die 1500 Seiten paginiert).

    Einen relevanten Kostenfaktor sehe ich bei sinnvollem Einsatz nicht, die Kosten gehen - geeignete Akten vorausgesetzt - noch in den ersten 14 Tagen durch Erhöhung der Paginierleistung wegen dadurch gesparter Arbeitszeit wieder rein. Meine jetzige Geschäftsstelle schwört auf ihr Teil und verwendet es ständig, daher macht auch die Begrenzung auf einen Stempel pro Abteilung keinen Sinn. Einer pro Geschäftsstellenzimmer ist m.E. realistisch. Allerdings lehnen manche den Einsatz prinzipiell ab.

    Und für die, die sich darunter nichts vorstellen können: Es sieht aus wie ein großer Stempel. Im Stempelteil ist ein Zählwerk drin, das die Zahl aufs Papier stempelt. Bei jedem Stempelvorgang wird das Zählwerk mechanisch um eins weiter gedreht, durch den Stempelvorgang selbst, bei dem der Stempelkopf in einer Halterung bewegt wird. Der Anfangswert ist am Zählwerk frei einstellbar. Umblättern muss man selbst.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    3 Mal editiert, zuletzt von AndreasH (6. März 2015 um 11:36) aus folgendem Grund: Schreibfehler nachträglich berichtigt

  • Vorteile: Wirklich lesbare Seitennummern ohne Fortsetzungsfehler. Deutlich höhere Paginiergeschwindigkeit vor allem bei Zahlen mit 3 oder gar 4 Stellen.

    Als jemand, der bei Strafrechtlern arbeitet und es mit umfangreichen Aktenübersendungen zu tun hat, kann ich nur sagen - ein Segen!

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

  • Kurz gesagt, ob man es braucht/ es sinnvoll ist hängt stark davon ab in welcher Abteilung man ist und wie es da so in der Praxis aussieht.

    In "meinen" Abteilungen gibt es nur ganz selten mal Schriftsätze größer als 10 Seiten, in den 3-Stelligen Bereich geht es selten bis praktisch nie. Da nutzt niemand so einen Stempel und praktisch wäre es auch nicht.

  • Kurz gesagt, ob man es braucht/ es sinnvoll ist hängt stark davon ab in welcher Abteilung man ist und wie es da so in der Praxis aussieht.

    In "meinen" Abteilungen gibt es nur ganz selten mal Schriftsätze größer als 10 Seiten, in den 3-Stelligen Bereich geht es selten bis praktisch nie. Da nutzt niemand so einen Stempel und praktisch wäre es auch nicht.


    Unter diesen Bedingungen wäre es tatsächlich rausgeworfenes Geld - mit der einen Ausnahme, es gäbe eine Servicekraft, die absolut unleserlich schreibt.


    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Kurz gesagt, ob man es braucht/ es sinnvoll ist hängt stark davon ab in welcher Abteilung man ist und wie es da so in der Praxis aussieht.

    Landgericht, Zivilabteilung.

    Wichtige Entscheidungen fällt man mit Schnick Schnack Schnuck

  • Einige SEs "vergessen" grundsätzlich das Paginieren, da hilft wohl auch ein Stempel nicht. Ich habe solche Stempel noch nie in der gerichtlichen Praxis gesehen.

  • Ich habe einen solchen Stempel noch nie gesehen, und weder auf der Zivil- noch auf der Familienabteilung kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Stempel - wie oben von Andreas H geschildert - eine Arbeitserleichterung herbeiführen würde. Vielleicht ist es an den Obergerichten anders. Und auf Straf natürlich.

    Übrigens interessant: Bei uns heißt es nicht Paginieren, sondern Blattieren. :)


    _________________________________________________________________________________



    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Wenn in der Zivilabteilung regelmäßig Verfahren mit langen Schriftsätzen geführt werden, z.B. Kapitalanlagesachen, Arzthaftungssachen, Bausachen ... (Schriftsätze mit im Schnitt 30+ Blatt), dann kann ein Paginierstempel auch dort interessant sein. Das Einstellen der Seitenanfangszahl dauert m.E. so ca. 20-30 Sekunden, ab da geht es los. Wie schon gesagt, die Benutzung ist Einstellungssache, manche mögen den Paginierstempel nicht. Wer den allerdings noch nie gesehen und ausprobiert hat, kann sich natürlich auch kein Bild davon machen. Mit ging es vor der ersten Benutzung ähnlich. Ein wenig Übung ist bei der Benutzung allerdings auch erforderlich, da man Schwung beim Stempeln braucht, damit der Aufdruck auf dem Papier sichtbar ist, denn der Stempel wird gegen eine sich spannende Feder, die die Rückholung gewährleistet, geführt.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Interessant dürfte so ein Stempel für die VG-SEs sein, da dort die Urteile - jedenfalls zu meiner Zeit - durch die Bank ellenlang sind. Bei einem AG ist das sicherlich kein Thema.

  • Bei einem AG ist das sicherlich kein Thema.

    Schon mal eine Schlussrechnung im InsO-Verfahren mit 500 (oder mehr) Seiten gesehen? :)

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ich kenne das noch vom Jurastudium. Wenn man in den Gesetzesmaterialien recherchierend musste, waren die älteren Bundestags-Drucksachen z. T. noch maschinenschriftlich und dann mit so einem fortlaufenden Paginierstempel mit Seitenzahlen versehen.

    Bei den Gerichtsakten wäre mir schon geholfen, wenn - wie bei Akteneinsicht erkennbar - die Seiten überhaupt paginiert wären. Oft hört das irgendwann auf. Gerade unlängst habe ich auf der Geschäftsstelle des Landgerichts in eine 600-seitige Akte geschaut, die das LG von einem anderen Gericht beigezogen hatte (Vorprozess einer der beiden Parteien). Da war ab ca. S. 300 die ursprüngliche Paginierung von mindestens zwei Lagen Tipp-Ex überlagert, 1 x flüssiges Tipp-Ex, 1 x Tipp-Ex-Maus, und die auf der obersten Schicht in einer linksschrägen Schmierfinkenschrift, bei der jede Zahl kreisrund war (0, 8 und 5 waren sehr ähnlich), angegebenen Seitenzahlen waren falsch und in einer anderen Schrift mit Kraft und Genuss durchgestrichen und daneben durch die richtige Seitenzahl ersetzt worden. Ab ca. Seite 500 höre dann die Paginierung auf. Wahrscheinlich Sachbearbeiterwechsel auf der Geschäftsstelle, und der oder die Neue hatte keine Lust mehr.

  • Bei uns enthält zwar jede Akte ein vorgedrucktes Inhaltsverzeichnis; das wird aber erst verwendet, wenn die Akte einen bestimmten Umfang annimmt, bzw. wenn eine weitere Akte angelegt wird. Zu dem Zeitpunkt wird dann auch paginiert und das Inhaltsverzeichnis ausgefüllt (oder wenn die Akte dem Finanzgericht vorgelegt werden muss, die wollen immer paginierte Akten).Wenn 100+ Seiten zu paginieren sind, finde ich den Stempel als deutliche Erleichterung. Gut lesbar, sicher in der richtigen Reihenfolge. Passt.

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