• hiro kann ich mich nur anschließen. Heute kam nochmals ein Pamphlet zu Pebb§y. Da ist die Bezugsgröße klar geregelt worden. Seitdem gibt's bei mir als besonderen Service auch immer die schriftliche Zurückweisung, wenn es keinen Schein gibt.

  • Siehe Beiträge #141 ff.

    WEG-Anlegung und Begründung von Erbbaurechten zählen deutlich geringer.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass zwar offensichtlich die Zahlen für die sonstige Nachlasssachen (VI) gestiegen sind, aber diese nur noch für erstmalig registrierte Erblasser gezählt werden!

    Wenn ich mich nicht irre (obwohl ich dass hoffe) bedeutet das, dass alle weiteren VI' er Akten unter den Tisch fallen (Erbscheinsverfahren, Ausschlagungsverfahren, Nachlasspflegschaftsverfahren, Fiskusfeststellung). Diese sind dann mit den Minuten gleich alle mitabgegolten!

    Aber warum sollte es uns Nachlassrechtspflegern anders gehen, als allen anderen.:mad:

    Ich finde nur blöd, dass die Vorgehensweise nicht begründet wird.

    Vielleicht verstehe ich das auch völlig falsch ??? :confused:

  • Ist schon mal jemandem aufgefallen, dass zwar offensichtlich die Zahlen für die sonstige Nachlasssachen (VI) gestiegen sind, aber diese nur noch für erstmalig registrierte Erblasser gezählt werden!

    Wenn ich mich nicht irre (obwohl ich dass hoffe) bedeutet das, dass alle weiteren VI' er Akten unter den Tisch fallen (Erbscheinsverfahren, Ausschlagungsverfahren, Nachlasspflegschaftsverfahren, Fiskusfeststellung). Diese sind dann mit den Minuten gleich alle mitabgegolten!

    Aber warum sollte es uns Nachlassrechtspflegern anders gehen, als allen anderen.:mad:

    Ich finde nur blöd, dass die Vorgehensweise nicht begründet wird.

    Vielleicht verstehe ich das auch völlig falsch ??? :confused:

    Nein, du liegst genau richtig.
    The next Level of Verarschung.

  • Zitat

    Für Vormundschaftssachen hat sich Hessen anscheinend etwas besonders Schlaues einfallen lassen:
    Zwar wird die neue PEBB§Y-Messzahl übernommen, aber flugs wird die Grundlage = Bestandszahlen ausgewechselt; künftig sind Grundlage nur noch die Eingangszahlen!


    Verstehe ich nicht. Die angehängte Tabelle weist doch die Richterzahlen aus. Für die Richter wird es Änderungen geben. Für Rechtspfleger und Serviceeinheiten gilt der Bestand weiterhin.

    Im Tabellenblatt G.D.AG ist zu GA 060 die Änderung für den gehobenen Dienst gelb markiert.

    ich möchte nochmal zu den vormundschaften nachfragen
    im Tabellenblatt GDAG steht zu der GA 060 in der spalte H "Erhebungsgeschäfte",unter GA 0602 anhängige Pflegschafte, E-Pflegschaften, Vormundschaften

    in der Spalte I "Fundstelle in den Tabellen... bzw. Verfahrensweise zur Errechnung der Gescchäftszahlen " steht zu GA 060 unter GA 0602
    Tabelle ...
    246, 250, 254 (Neuzugänge in Vormundschaften, Pflegschaften, Neuzugängen in PFlegschaften)

    soweit ich das verstehe bedeutet das (auch für Rheinland-Pfalz), dass für den gehobenen dienst für vormundschaften, pflegschaften und E-Pflegschaften auch hier nicht mehr der Bestand zählt, sondern die Eingänge

    liege ich damit richtig?

    in der Personalbedarfsberechnung ist jedenfalls die GA 0602 nicht besonders ausgewiesen, nur die GA 060 ist auffindbar

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.


  • Das heißt es ist tatsächlich "richtig" so? Ich hatte noch gehofft, es wäre en Fehler -.-

  • Du liegst (leider) richtig. Ich habe schon zig Stellungnahmen über den Dienstweg deswegen geschrieben. Es zählen nur noch die Neueingänge. Schlimm daher, wenn für ein Baby ein Verfahren errichtet wird, das bis zur Volljährigkeit am eigenen Gericht läuft; dann wären es im schlimmsten Fall 8 min. jährlich (144 min /18). Sicherlich ist Pebb§y immer eine Mischkalkulation; doch hier stimmt die Mischung nicht...

    Zumal in Betreuungssachen laut GA 210 der Bestand zählt. Ein sachlich rechtfertigender Grund für eine Unterscheidung zwischen der Belastung für Betreuungs- und Vormundschaftsverfahren fällt mir nicht ein. Beides sind Dauerverfahren.

  • sensationell :daumenrun

    wie ist das denn, wenn man ne akte an ein anderes gericht abgibt?

    zählt das dort dann als neuer eingang?
    mir fallen spaßige ideen ein, wie die akten regelmäßig mit dem gericht meines vertrauens zu tauschen:D:wechlach:

    Ich kaufe ein "I" und möchte lösen! -BOCKWURST-


    Wenn ich sterbe, sollen meine Überreste in Disneyland verstreut werden.
    Außerdem möchte ich nicht verbrannt werden.

  • Bei Verfahrensabgabe zählt es beim neuen Gericht als Verfahrenseingang und wird daher nach Pebb§y berücksichtigt. Unterm Strich wird man damit schon ermuntert, Verfahren abzugeben, da sie am eigenen Gericht ja nicht mehr zählen.

    Gerade bei den umF und deren häufige Verteilung von A nach B bis Z dürfte dies relevant sein. Problematisch dürfte künftig bei Zuständigkeitsdifferenzen sein, wann ein dauerhafter Aufenthalt irgendwo vorliegt; bislang habe ich da auch eher mal zugewartet. Oder auch aus Sachnähe, wenn richterliche eSo-Verfahren hier anhängig sind oder wenn Parallelverfahren für Geschwisterkinder laufen, habe ich Verfahren auch tendenziell behalten. Diese Praxis werde ich auch überdenken und da ein neues Gleichgewicht austarieren müssen.

    Problematisch wird es dann im Allgemeinen, wenn die Akten von Pontius zu Pilatus geschickt werden und sich aber kein Gericht inhaltlich beschäftigt, weil es nur schaut, die Akte schnellstmöglich wieder weiterzuschieben. Da besteht schon die Gefahr, dass im Rahmen der Überwachungsfunktion mal was durchrutscht. Auch ethisch ist es fragwürdig, wenn die ohnehin knapp bemessenen personellen Ressourcen für Binnentätigkeiten verschwendet werden, um Statistiken aufzupolieren. Ohne "Statistikpflege" gelingt es aber nicht, den Personalbedarf wirksam darzustellen. Ein unauflösbares Dilemma; letztlich muss da jeder irgendwo einen Mittelweg finden.

  • Nein, kein Fehler, genauso isses. :behaemmer

    So wie ich das sehe, kannst du dich nun

    a) sinnloserweise darüber aufregen und noch schneller im Hamsterrad rennen

    b) dich in Sarkasmus und D.n.V. flüchten

    ICH hol mir jetzt jedenfalls erstmal nen Antrag auf Vertrauensarbeitszeit :cool:

  • Ich stelle mir theoretisch vor, wenn ich noch Nachlasssachen machen würde, wie hoch bei mir nun das Potential wäre, bei Eintreffen einer Sterbefallmitteilung, jedes Mal einen Anfangsverdacht zur Prüfung eines Sicherungsbedürfnisses zu begründen, nur um ein Aktenzeichen in die Welt zu setzen...

  • Nach langer Zeit mal wieder was neues zu den Zahlen gehört, allerdings nur, daß es die neuen Zahlen nun endlich auch für Hessen geben soll, also die "endgültige" Variante.

    Hat jemand aus Hessen darauf Zugriff, denn ich habe bisher nichts an "Veröffentlichungen" oä gefunden:gruebel:

    Nach meinem Kenntnisstand sind die Zahlen wohl ermittelt aber noch nichts offiziell.. :nixweiss:

    Tack för hjälpen

    Katharina [SIGPIC][/SIGPIC]

    Delad glädje är dubbel glädje, delad sorg är halv sorg.

    Geteilte Freud´ ist doppelte Freud´, geteilte Sorgen sind halbe Sorgen.

  • Es gibt - in web.sta - ein VA-Modul, über das die statistische Erfassung - Anzahl der Verfahren, gesicherte Werte, Umsetzung, ... - läuft. Diese Statistik soll, so zumindest die Planung, irgendwie und irgendwann in die Berechnungen einfließen. Ungeachtet dessen wurde durch die GenStA (Sachsen) wohl Personalmehrbedarf im g.D. angemeldet.
    Zudem mussten wir gerade berichten, welche Aufgaben durch die Reform vom Gericht oder anderen auf die STA verlagert wurden und somit zu Mehrarbeit bei uns führen.

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