Hinterlegung einer Kfz-Zulassung

  • Ich habe von einer Bank den Antrag auf Annahme der Hinterlegung einer "Kfz-Zulassungsbescheinigung". (ich nehme mal an, dass es sich doch wohl um den Kfz-Brief handelt :confused:)
    Diese "Bescheinigung" liegt dort also bei der Bank wegen der Finanzierung des Fahrzeuges und der Finanzierende ist verstorben...alle Erben haben ausgeschlagen.

    Ist das eine Werthinterlegung?

    Danke schon mal.

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • (ich nehme mal an, dass es sich doch wohl um den Kfz-Brief handelt :confused:)

    Den Begriff "KFZ-Brief" gibt es eigentlich schon seit einem Jahrzehnt nicht mehr :D ;)
    Das Ding heißt jetzt schlicht "Zulassungsbescheinigung Teil II" - ja, ist eine Werthinterlegung.

  • Die "offiziellen" Namen (EU sei dank) haben sich in der Umgangssprache ja auch nie wirklich durchgesetzt - und werden es wohl auch nicht in absehbarer Zeit :)
    Man hört ja auch immer noch oft genug vom Fahrzeugschein... obwohl der nun "Zulassungsbescheinigung Teil I" heißt...

  • Warum ist das eine Werthinterlegung und keine Urkundenhinterlegung?

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

    Nachlass-Kanzlei / Büro für gerichtliche Pflegschaften / Nachlasspflegschaften, Nachlassverwaltungen, Testamentsvollstreckungen, Nachlassbetreuungen /
    Nachlasspfleger Thomas Lauk - http://www.thomaslauk.de

  • Warum ist das eine Werthinterlegung und keine Urkundenhinterlegung?

    :gruebel:
    Was ist für dich da der Unterschied? Eine Werthinterlegung ist doch erstmal alles was keine Geldhinterlegung ist (auch Urkunden).

  • Gut, wenn man es so sieht...für mich war eine Werthinterlegung die Hinterlegung von Geld :)

    -------------------------:aktenEine wirklich gute Idee erkennt man daran, daß ihre Verwirklichung von vorn herein ausgeschlossen erschien. (Albert Einstein):gruebel: ------------------------------------

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  • Ach so :)
    Mein Hinterlegungsgesetz unterscheidet nur zwischen "Geldhinterlegung" (also halt unbares Geld) und "Werthinterlegung" (also alles andere was bei der Bank nicht per Überweisung erledigt werden kann - Wertpapiere, Urkunden, sonstige Kostbarkeiten etc).
    Ob da in den Gesetzen der anderen Bundesländer andere Begrifflichkeiten in gebrauch sind weis ich jetzt nicht :)

  • Ich habe von einer Bank den Antrag auf Annahme der Hinterlegung einer "Kfz-Zulassungsbescheinigung". (ich nehme mal an, dass es sich doch wohl um den Kfz-Brief handelt :confused:)
    Diese "Bescheinigung" liegt dort also bei der Bank wegen der Finanzierung des Fahrzeuges und der Finanzierende ist verstorben...alle Erben haben ausgeschlagen.

    Ist das eine Werthinterlegung?

    Ich frage jetzt mal nach dem Hinterlegungsgrund. Wenn die Bank die Zulassungsbescheinigung II hat, ist sie wahrscheinlich Sicherungseigentümerin des dazu gehörenden Fahrzeugs. Also kann sie sich selber um die Angelegenheit kümmern. Die Hinterlegungsstelle ist nun mal keine Entsorgungsstelle.

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • Ich habe von einer Bank den Antrag auf Annahme der Hinterlegung einer "Kfz-Zulassungsbescheinigung". (ich nehme mal an, dass es sich doch wohl um den Kfz-Brief handelt :confused:)
    Diese "Bescheinigung" liegt dort also bei der Bank wegen der Finanzierung des Fahrzeuges und der Finanzierende ist verstorben...alle Erben haben ausgeschlagen.

    Ist das eine Werthinterlegung?

    Ich frage jetzt mal nach dem Hinterlegungsgrund. Wenn die Bank die Zulassungsbescheinigung II hat, ist sie wahrscheinlich Sicherungseigentümerin des dazu gehörenden Fahrzeugs. Also kann sie sich selber um die Angelegenheit kümmern. Die Hinterlegungsstelle ist nun mal keine Entsorgungsstelle.

    Und wenn der Sicherungsgrund nicht mehr besteht? Ich sehe da schon einen Hinterlegungsgrund.

  • Ich frage jetzt mal nach dem Hinterlegungsgrund. Wenn die Bank die Zulassungsbescheinigung II hat, ist sie wahrscheinlich Sicherungseigentümerin des dazu gehörenden Fahrzeugs. Also kann sie sich selber um die Angelegenheit kümmern. Die Hinterlegungsstelle ist nun mal keine Entsorgungsstelle.


    Sollte man denn als Hinterlegungsstelle prüfen, inwieweit auf den Kredit bereits bezahlt wurde bzw. das Fahrzeug evt. bereits kein Sicherungseigentum der Bank mehr ist?

    Sei nett zu Tieren, du könntest selbst eins sein. (Norbert Blüm)

  • Ich frage jetzt mal nach dem Hinterlegungsgrund. Wenn die Bank die Zulassungsbescheinigung II hat, ist sie wahrscheinlich Sicherungseigentümerin des dazu gehörenden Fahrzeugs. Also kann sie sich selber um die Angelegenheit kümmern. Die Hinterlegungsstelle ist nun mal keine Entsorgungsstelle.


    Sollte man denn als Hinterlegungsstelle prüfen, inwieweit auf den Kredit bereits bezahlt wurde bzw. das Fahrzeug evt. bereits kein Sicherungseigentum der Bank mehr ist?

    Die Bank sollte zum Sachverhalt schon glaubhaft vortragen (was ist mit dem Fahrzeug, was ist mit dem Sicherungseigentum...).

    Wenn es keine schlechten Menschen gäbe, gäbe es keine guten Juristen.

    Charles Dickens (1812-70), engl. Schriftsteller

  • ist sie wahrscheinlich Sicherungseigentümerin des dazu gehörenden Fahrzeugs. Also kann sie sich selber um die Angelegenheit kümmern.

    Rein praktische Frage, was verstehst du unter "sich selbst darum kümmern"?

  • Eine Restschuldversicherung dürfte mit dem Tod des Darlehnsnehmers den offenen Betrag abgelöst haben. Möglicherweise sind die Ausschlagungen voreilig erfolgt.

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