Hallo,
ich wollte mal fragen, ob ihr zu folgendem Fall eine Ahnung habt bzw. euch Rechtsprechung bekannt ist:
Ein Umgangspfleger (berufsmäßig- Rechtsanwalt) macht bei mir Handykosten ins Ausland (Frankreich) und Telefonkosten ins Ausland (Frankreich) geltend. Der Kindesvater wohnt in Frankreich. Und war wohl nicht über das Festnetz zur Vereinbarung von Umgangsterminen zu erreichen.
Sind Handykosten erstattungsfähig? Vorallem ins Ausland?
Danke für eure Antworten!
Grüße