Zustellung Anerkenntnis im sozialgerichtl. Verfahren

  • Hallo,

    ich hätte da gerne eine Frage an die Sozialgerichtler über die wir hier heute diskutiert haben:

    Werden abgegebene Anerkenntnisse bei euch immer förmlich zugestellt oder erst wenn Vollstreckungsklausel beantragt wird?


    Edith: Die Frage stellt sich hier im Zusammenhang mit der Erteilung einer Vollstreckungsklausel.

    Einmal editiert, zuletzt von Traumtänzer (7. Mai 2015 um 13:34)

  • Hallo,

    ich kann mich ehrlich gesagt nicht daran erinnern hier bisher eine Klausel auf ein Anerkenntnis gesetzt zu haben. Förmlich zugestellt wird da aber nichts. Gehe also davon aus das bei einem Antrag auf Vollstreckungsklausel dann nachträglich zugestellt werden müsste.

    Die Frage stellt sich hier aber auch kaum, da die Beklagten eigentlich immer sofort leisten.

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