(Gerichts-)Kosten Ergänzungspflegschaft Berechnung vermögen?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Ergänzungspflegschaft gehabt, für einen Übertragungsvertrag (Eheleute haben sich scheiden lassen, Vater hat sein 1/2 ME an den Sohn übertragen vom Grundstück).
    Sohn ist mdj.
    Jetzt schaue ich gerade wg. der Kosten.
    War eigentlich der Meinung, dass das erworbene GRundstück mitzählt. (Wert 1/2 = 175000 abzgl. 60000 € Verb.) also über 25000 € und GK sowie Kosten des ERgPfl können in Rechnung gestellt werden,

    Ein Blick in die KV 1311 und die Vorbemerkungen sagt aber, dass gem. § 90 II Nr. 8 SGB ein "der Größe usw. pp. selbst bewohnter Grundbesitz" nicht mitgezählt werden darf.
    Es handelt sich zwar um ein MFH, aber das Kind wohnt mit seiner Mutter ja da...
    Soll ich das jetzt anteilig rausrechnen oder würdet ihr das komplett rausrechnen?

    *Auf Infos wartend* :)

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