Hallo an alle,
dazu habe ich in der Suchfunktion selbst nichts gefunden.
Der Gläubiger gibt hier unter "sonstige Anordnungen" folgendes an:
Hinsichtlich der Forderungshöhe werden ebenfalls die hier noch nicht belkannten Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zustellung des Pfübs gepfändet. Diese sind von dem Drittschuldner ebenfalls auszuzahlen.
Geht das?
Ich würde ja sagen, dass das zu unbestimmt ist und würde es streichen. Was meint ihr?
LG