Nur mal zur Klarstellung für mich:
Eine Terminsgebühr entsteht doch grundsätzlich, wenn der RA am Termin teilnimmt (ich weiß es gibt Ausnahmen!!!)
Der Klägervertreter schickt zu den 3 terminen einen UBV und reicht mir KFA ein und beantragt 1,2 TErminsgebühr obwohl er nicht da war!!
Richtigerweise hätte er mir doch die Rechnung vom UBV einreichen müssen oder?
So kann ich ihm doch nicht die TG geben?l