Guten Morgen liebe Leute,
heute muss ich mal das Publikum befragen, da ich nirgendwo was gefunden habe.
Folgender Fall liegt bei mir auf dem Tisch:
Es ist beabsichtigt, einen Erbbaurechtsübertragungsvertrag zu beurkunden. Es liegt bislang noch nicht einmal ein Entwurf vor. Der Grundstückseigentümer hat schon jetzt seine Zustimmung zu Übertragung in öffentlich-beglaubigter Form erteilt. In der Zustimmungserklärung kann logischerweise nicht auf den Vertrag Bezug genommen, da der ja noch gar existiert. In der Zustimmungserklärung ist lediglich das Objekt mit Hausanschrift enthalten, d. h. keine Grundbuchbezeichnung.
Ich habe jetzt so ziemlich alle mir zur Verfügung stehenden Kommentare gewälzt und hierzu nichts gefunden. Lediglich im Falle der Zwangsversteigerung wurde eine vorherige Zustimmung bejaht.
Wie würdet ihr das handhaben?
Ich persönlich habe ich mich bereits für den sicheren Weg entschieden, d. h. der Eigentümer muss nach Beurkundung nochmal zustimmen. Aber vielleicht sehe ich das ja zu streng.