Da ich über die Suche nix gefunden habe stelle ich das hier mal ein:
Vorgelegt wird mir ein nagelneuer (14.12.2015) gerichtlicher Beschluss (begl. Abschrift) mit dem Antrag eines Betreuers, wonach ich für den Betreuten die ihm im Beschluss zugesprochene Auflassungsvormerkung eintragen soll.
Betreuerausweis wird auch vorgelegt.
Meine Überlegungen sind:
- der Beschluss muss doch rechtskräftig sein und in Ausfertigung vorgelegt werden, oder
- den Antrag sollte der Betreuer (schriftlich) stellen können . . .
Sowas hab ich noch nie auf dem Tisch gehabt, wenn dann mal ne einstweilige Verfügung, aber nicht einen Beschluss.
Hatte jemand so eine Konstellation schon mal und kann mir weiterhelfen