Aufgebotsfrist offensichtlich unrichtig

  • Am 22.09.2015 wurde ein Aufgebot erstellt und die Frist zur Anmeldung auf den 29.01.2015 bestimmt, anstatt auf den 29.01.2016.

    Dem Antragsteller ist der Fehler anscheinend auch nicht aufgefallen.

    Muss das Verfahren jetzt nochmal neu durchgeführt werden? Muss der alte Beschluss aufgehoben werden?
    Oder reicht ein Berichtigungsbeschluss?

    Vielen Dank im Voraus

  • In diesen Fällen habe ich immer alles neu gemacht, sprich:
    - neues Aufgebot
    - neue Veröffentlichung
    - neue Frist
    und habe dem Antragsteller mitgeteilt, dass auf Kosten der Landeskasse alles wiederholt wird.

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