Aufgebot/ Ausschluss der Gläubiger

  • Im Grundbuch sind die Schulden für eine Bank eingetragen. RA vertritt einen der Grundstückseigentümer. Es läuft ein Verfahren auf Teilungsversteigerung. Grundstückseigentümer wurde verurteilt, das Aufgebot durchzuführen. Die Grundschulden lauten auf eine Bank. Müsste diese als eingetragene Gläubigerin nicht zustimmen?

    Das Aufgebot soll´wg. Eilbedürftigkeit (anstehendes Teilungsversteigerungsverf.) innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden. ist das möglich?

  • Hallo,

    also es ist eine Grundschuld für die Bank eingetragen. Der Brief wurde angeblich an den Vater des Antragstellers herausgegeben. Wegen einer Teilungsversteigerung soll die Grundschuld gelöscht werden. Hierzu wurde der Antragsteller auch verurteilt. Eine Erklärung der Bank, dass die Forderung nicht mehr besteht, liegt nicht vor.


  • Das Aufgebot soll´wg. Eilbedürftigkeit (anstehendes Teilungsversteigerungsverf.) innerhalb von 6 Wochen durchgeführt werden. ist das möglich?

    Unabhängig vom ich sach mal "unklaren" Sachverhalt:
    Nein, das ist absolut UNMÖGLICH!!!
    Es gibt Fristen, die einzuhalten sind. Allein die Zustellungsfiktions- und Rechtsmittelfrist des Ausschließungsbeschlusses dauert zwei Monate. Die Zustellungsfiktion des § 186 Abs. 2 Satz 4 ZPO von einem Monat nach VÖ im E-BAnZ und dann fängt erst die RM-Frist von einem Monat an zu laufen...

    Meine Auskunft an alle Antragsteller:
    Ein Aufgebotsverfahren dauert sechs Monate. Fünf davon sind reine Fristen, die ich nicht abkürzen kann, der Rest ist Bearbeitungszeit etc.

    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.
    Mit freundlichen Grüßen
    Ihre Justizbehörde

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