Testament nicht vollständig in der Verwahrung

  • Halli hallo liebe Experten und Freunde des Nachlassrechts

    ich habe ein notarielles Testament eröffnet und dabei ist dann aufgefallen, dass die Seite 4 des Testaments nicht mit beigefügt war, d.h. es waren lediglich die Seiten 1 bis 3 und 5 mit Schnur und Siegel vom Notar verbunden.
    Da ging wohl damals beim Notariat etwas schief bei der Vorbereitung zur Inverwahrnahme.

    Jetzt die Frage, wenn ich mir eine beglaubigte Kopie des Testaments vom Notar übersenden lasse (die er hoffentlich hat) mit einer Erklärung von ihm, dass dies genau die Seite 4 ist, die damals mit beurkundet wurde, ist das dann wirksam?
    Oder ist die Seite 4 komplett unwirksam, weil sie nicht mit den anderen Originalseiten in der Verwahrung war?

    Ich bin für jede Idee bzw. Anmerkung dankbar.

    Viele Grüße aus dem Norden

  • Ich gehe davon aus, dass wie vorgeschrieben, sich in dem Testamentsumschlag das Original des Testaments befand. Es kann nicht schaden beim Notar einmal nachzufragen, ob dieser in seiner Urkundensammlung eine beglaubigte Ablichtung des vollständigen Testaments hat. Wenn nicht, sehe ich für die Seite 4 schwarz.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Beim Nachlassgericht wurde das Originaltestament verwahrt und jetzt eröffnet.
    Ich werde mal beim Notar anfragen, ob er von damals noch eine beglaubigte (und hoffentlich vollständige) Abschrift des Testaments hat.
    Und dann sehe ich mal weiter...

  • Den Testatoren wird doch vom Notar auch immer eine beglaubigte Abschrift mitgegeben. Über die Verordnung von Herstellung von Urkunden müsste sich doch daraus wieder was machen lassen.
    Falsch blattiert kann nicht sein, ? d.h. 5 ist 4 es gibt nicht wirklich nach dem Sinn des Textes eine 5??

  • Falsch blattiert ist es nicht. Seite 3 endet mit einem vollständigen Satz und nicht mitten im Satz und auf Seite 5 finden sich nur die Unterschriften. Anhand der Nummerierung ergibt sich auch, dass eine Seite dazwischen fehlt.
    Ich will nur sicherstellen, dass ich die richtige fehlende Seite 4 bekomme und damit der Wille der Verstorbenen vollständig umgesetzt werden kann.

  • davon ausgehend, dass du eine Ausfertigung des Testaments hast und der Notar das Original der Beurkundung hat, dürfte er dir ohne Probleme eine vollständige Ausfertigung zukommen zu lassen.


    :confused: Ich gehe mal davon aus, dass du keinen Nachlass machst, sonst würde ich mich Sorgen machen

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