Todeserklärung Kriegsverschollenheit kirchlicher Suchdienst

  • Hat irgendjemand von Euch schon Infos, wo man als Behörde weiterhin Auskünfte vom KSD bekommt? Auf der Homepage steht weiterhin nur, dass der Suchdienst aufgelöst wurde, aber für behördliche Auskünfte gesorgt werden soll. Leider steht dort noch immer nicht wie.
    Ich habe nun einen Fall, in welchem ich das dortige GA benötige, da die Angehörigen es nicht mehr haben.

    Trenne dich nie von deinen Illusionen und Träumen. Wenn sie verschwunden sind wirst du weiter existieren, aber aufgehört haben zu leben.

    (Mark Twain)

    Spendenaufruf

  • § 2 des Gesetzes über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts vom 6. Januar 1988 (BGBl. I S. 65) sieht vor:
    § 2 Übernahme von Unterlagen der Heimatortskarteien
    (1) Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt die Unterlagen der Heimatortskarteien des Kirchlichen Suchdienstes.
    (2) Der Kirchliche Suchdienst übergibt die Bestände seiner Heimatortskarteien dem Lastenausgleichsarchiv, sobald die ihm von der Bundesrepublik Deutschland übertragenen Aufgaben abgeschlossen sind.

    Ob die Übergabe schon geschehen ist, weiß ich nicht.

    Siehe auch http://www.domradio.de/themen/soziale…eine-arbeit-ein:
    "Die meisten unserer Dokumente und Datensätze gehen voraussichtlich an das Lastenausgleichsarchiv nach Bayreuth und können dieses sinnvoll ergänzen. Natürlich können dort nicht mehr in dem Umfang Auskünfte wie beim KSD mit seinen 45 Beschäftigten erteilt werden. Man kann sich aber weiter an das Archiv wenden oder dort hinfahren und selbst die entsprechenden Recherchearbeiten durchführen. Die Kriegsgefangenenpost geht an die frühere Wehrmachtsauskunftsstelle, die heutige Dienststelle in Berlin."

    und http://forum.ahnenforschung.net/showthread.php?p=809558:
    "...es ist beabsichtigt,, die Suchdienstunterlagen an das Bundesarchiv, Lastenausgleicharchiv, Bayreuth, zu uebergeben... Hierzu steht das Bundesministerium des Inneren derzeit in Verhandlung mit dem Beauftragten der Bundesregierung fuer Kultur und Medien..."

  • Muss das Thema nochmal aufgreifen:

    Ich habe jetzt eine Anfrage an das Lastenausgleichsarchiv gestellt und die Mitteilung erhalten, dass die Auskunft (manuelle Recherche) nun 15,34 € pro angefangene halbe Stunde kostet und keine Gebührenfreiheit besteht.:eek:

    Hat jemand schon einmal Erfahrungen mit der Recherche gemacht und auf welche kostenmäßigen Größenordnungen bei einer Auskunft müsste ich mich einstellen?

    Vielen Dank und einen schönen Arbeitstag allen....

    www

  • Das habe ich jetzt auch bekommen.
    Dass sie keine Gutachten aufbewahren etc.
    "Die Ermittlung dieser Hinweise erfolgt durch manuelle Recherche und ist mi 15,34€ pro angefangener halbe Stunde kostenpflichtig. Rein vorsorglich verweise ich darauf, dass gem. § 8 Abs. 4 Nr. 12 Bundesgebührengesetz Leistungen des Bundesarchivs nicht der Gebührenfreiheit unterliegen.

    Sollten Sie die genannte Recherche wünschen, so darf ich Sie bitte, den beiliegenden Benutzungsantrag ausgefüllt du unterschrieben zurückzusenden. Gerne kann dies auch in eingescannter Form als Mailanhang erfolgen. "

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

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