Berufshaftpflichtversicherung für Grundbuchrechtspfleger

  • Was mich mal interessieren würde:
    Was haben denn Grundbuchrechtspfleger für eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen?

    Versicherungssumme? Prämie?

    Grund:
    Hier kursiert ein Angebot einer mir nicht bekannten Versicherung, das ich im Verhältnis Versicherungssumme zu Prämie nicht einordnen kann.

  • Man muss unterscheiden zwischen einer Berufshaftpflichtversicherung und einer Vermögensschadenversicherung. Ich kenne eine Kollegin, die einen 6-stelligen Vermögensschaden verursacht hat (Überweisungsbeschluss bei einem Arrestbefehl) und in Regress genommen wurde. Sie bekam nur noch den unpfändbaren Teil des Gehalts um den Schaden zu ersetzen. Allerdings hat man sie nach einem Jahr "begnadigt".

  • Mich würde der nähere Hintergrund auch interessieren... Ist schon ein Schnitzer, aber für einen Rückgriff muss der Fehler ja mindestens grob fahrlässig sein...

  • Titel war ein Arrestbefehl und die Kollegin hat auch den Überweisungsbeschluss erlassen. Bis das bemerkt wurde, war das Geld weg. Das wurde dann in der Tat als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt. :(

  • Der hat sich sicher nicht gefreut, man hat es damit begründet, dass Drittschuldner eine der größten Banken war, und die hätten stutzig werden müssen :teufel:

  • Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehört m.E. auch, dass man nicht das gesamte Leben seiner Bediensteten (und ggf. deren Familien) wegen eines (wohl lediglich fahrlässigen) Fehlers versaut. Insofern ist es eindeutig zu begrüßen, dass die Kollegin nicht ewig bluten musste. Sie wird sicherlich ohnehin bei anderen Gelegenheiten (Beförderungen etc) an das besagte Geschehen nochmals erinnert werden.

  • Zur Fürsorgepflicht des Dienstherrn gehört m.E. auch, dass man nicht das gesamte Leben seiner Bediensteten (und ggf. deren Familien) wegen eines (wohl lediglich fahrlässigen) Fehlers versaut. Insofern ist es eindeutig zu begrüßen, dass die Kollegin nicht ewig bluten musste. Sie wird sicherlich ohnehin bei anderen Gelegenheiten (Beförderungen etc) an das besagte Geschehen nochmals erinnert werden.

    :einermein

  • Insofern ist es eindeutig zu begrüßen, dass die Kollegin nicht ewig bluten musste.

    Da dieses Ergebnis jedem Schuldner mittels eine Insolvenzverfahrens offensteht, erscheint allerdings fraglich, weshalb eine Sonderbehandlung für Beamte gerechtfertigt sein sollte.

    Was wäre denn bei meinetwegen € 20.000 Schaden? Dann muss man dann konsequenterweise auch nach einem Jahr die Aufrechnung einstellen, obwohl langfristig alles vereinnahmt werden könnte.

    Sie wird sicherlich ohnehin bei anderen Gelegenheiten (Beförderungen etc) an das besagte Geschehen nochmals erinnert werden.

    Der Sachverhalt darf meines Erachtens nicht mehr gegen sie verwendet werden, wenn der Beurteilungszeitraum, in dem sich das ereignet hat, abgelaufen ist.

  • Und wie sieht es bei Euch mit der Vermögensschadensversicherung aus? Die ja genau den Beamten davor bewahren soll, "zu bluten"?


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Jedenfalls muss man aufpassen, dass die Haftpflicht "grobe Fahrlässigkeit" abdeckt, denn sonst kann man sie sich gleich sparen. Nur bei grober Fahrlässigkeit nimmt einen der Dienstherr nämlich in Regress.
    Meine hat glaub ich nur 100.000 € und das wäre in bestimmten Fällen zu wenig.

  • Was mich mal interessieren würde:
    Was haben denn Grundbuchrechtspfleger für eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen?

    Versicherungssumme? Prämie?

    Grund:
    Hier kursiert ein Angebot einer mir nicht bekannten Versicherung, das ich im Verhältnis Versicherungssumme zu Prämie nicht einordnen kann.

    Ich kenne folgende Tarife (verschiedene Versicherer): 1,5 € Mio. für 245,00 €/Jahr und 1,0 Mio. € für ca. 34,00 €/Monat. Je unter Einschluss der Leistungspflicht bei grober Fahrlässigkeit.

  • Was mich mal interessieren würde:
    Was haben denn Grundbuchrechtspfleger für eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen?

    Versicherungssumme? Prämie?

    Grund:
    Hier kursiert ein Angebot einer mir nicht bekannten Versicherung, das ich im Verhältnis Versicherungssumme zu Prämie nicht einordnen kann.

    Ich kenne folgende Tarife (verschiedene Versicherer): 1,5 € Mio. für 245,00 €/Jahr und 1,0 Mio. € für ca. 34,00 €/Monat. Je unter Einschluss der Leistungspflicht bei grober Fahrlässigkeit.


    Kannst du andeuten, welche Versicherungsgesellschaften das sind?

  • Habe eine Vermögensschaden-Gruppenversicherung über den Rechtspflegerverband. Bin mir über Beitrag und Versicherungsleistung nicht sicher, weil ich die Unterlagen nicht vor mir habe, war aber zumindest deutlich günstiger als das Angebot meiner "normalen" Versicherung.

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