Im Grundbuch sind mehrere Grundstücke auf einen Eigentümer eingetragen. Im BV ist vermerkt, dass es sich um einen Erbhof handelt. "ERBHOF, eingetragen in der Erbhöferolle...".
Aus diesem Grundbuch wird nun ein einzelnes Grundstück an eine fremde Person verkauft und aufgelassen. Außer der UB und dem Negativattest wird auch die Genehmigung nach dem ASVG der unteren Landwirtschaftsbehörde vorgelegt.
Ist bzgl. des Erbhofes landesrechtlich etwas zu beachten oder reicht die Genehmigung nach dem ASVG aus und die Eigentumsumschreibung kann vorgenommen werden?