Guten Morgen zusammen,
mir liegt ein Antrag auf Aufteilung in WE samt Begründung eines Sondernutzungsrechts vor.
Ein Sanierungsvermerk ist eingetragen.
Für die Aufteilung in WE brauche ich m.W.n. keine Genehmigung der Sanierungsbehörde.
Brauche ich für die Begründung des SNR eine Genehmigung (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)?
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