Sanierungsgenehmigung

  • Guten Morgen zusammen,
    mir liegt ein Antrag auf Aufteilung in WE samt Begründung eines Sondernutzungsrechts vor.
    Ein Sanierungsvermerk ist eingetragen.
    Für die Aufteilung in WE brauche ich m.W.n. keine Genehmigung der Sanierungsbehörde.
    Brauche ich für die Begründung des SNR eine Genehmigung (§ 144 Abs. 1 Nr. 2 BauGB)?

  • Hügel schreibt hierzu in Beck OK GBO Sonderbereich Verfügungsbeeinträchtigungen RNr. 50:

    Genehmigungspflichtig dürfte wohl auch die Begründung von
    Sondernutzungsrechten nach §§ 10, 13 WEG sein, da aufgrund § 144 Abs 1 Nr 2 BauGB Vereinbarungen, durch die ein schuldrechtliches Vertragsverhältnis über den Gebrauch oder Nutzen eines Grundstücks von mehr als einem Jahr, genehmigungspflichtig ist.

    Wenn man sich Sinn und Zweck des Sanierungsverfahrens, bzw. der Genehmigungserfordernisse anschaut, würde ich das auch so sehen.

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