Hallo,
folgende Konstellation liegt mir vor: Minderjährige Kinder sind in Erbengemeinschaft Eigentümer eines Grundstücks. Die alleinerziehungsberechtige Mutter der Minderjährigen begründet Wohnungseigentum an diesem Grundstück. Der Antrag auf Begründung des Wohnungseigentums liegt zur Eintragung vor.
M. E. dürfte die Bestellung eines Ergänzungspflegers und die Erteilung einer familiengerichtliche Genehmigung nach § 1821 Abs. 1 Ziff. 1 BGB erforderlich sein.
Bei der Grundbucheinsicht ist aufgefallen, dass erst kürzlich eine Sicherungshypothek (Verwaltungszwangsverfahren) zulasten des Grundstücks eingetragen wurde. Hier denke ich an §§ 1692 a BGB und 1666 BGB.
Gibt es andere oder ähnliche Sichtweisen?