Hallo liebe Forenmitglieder!
Ich bräuchte mal wieder dringend eure Hilfe bei folgendem Fall: Im Grundbuch ist eine Gesamtgrundschuld mit Brief an der mehrere Grundbuchämter beteiligt sind, eingetragen. Mir liegt ein Antrag auf Mithaftentlassung sämtlicher in meinem Grundbuchbezirk betroffener Grundstücke vor. Dem Antrag ist eine Ausfertigung des Beschlusses über die Kraftloserklärung des Briefes beigefügt. Soweit die Grundschuld insgesamt zur Löschung gelangt, bedarf es keiner Neuerteilung des Briefes. Dies gilt allerdings lt Kommentierung nicht für Mithaftentlassungen. Soweit so gut. Muss ich die Erledigung meines Antrages von der Neuerteilung des Briefes abhängig machen? Zuständig für die Neuerteilung wären doch auch die anderen Grundbuchämter? Ich tendiere dazu, die Mithaftentlassung einzutragen ohne weiteres zu Veranlassen. Der Beschluss über die Kraftloserklärung, der den Brief ersetzt, liegt mir doch vor. Hatte jemand schonmal solch einen Fall? Ich bin verwirrt....
Vielen Dank!!!