Hartz4 Kanzlei mit dünner Begründung...

  • die r_Rechtsanwalts GmbH aus einer Hansestadt scheint jetzt vermehrt aus einer Angelegenheit mehrere Angelegenheiten machen zu wollen, in derselben Sache wurden mehrere Widerspruchsschreiben mit jeweils abgewandeltem Text und zeitlich leicht versetzt eingereicht.
    Außerdem wurde auch schon mal ein Widerspruch eingereicht, obwohl im Bescheid sämtliche Sozialleistungen vollständig bewilligt worden waren. Angeblich fehlte Mehrbedarf Warmwasserbereitung, aber laut Bescheid bekommt der Antragsteller schon Mehrbedarf Warmwasserbereitung ( Widerspruch also sinnlos ).

  • Soweit ich das gehört habe, ist das hier auch schon vorgekommen, der letzte Trend ist sogar noch dreister

    Es wird Beratungshilfe für alle Mitglieder der BG aufgrund "Widerspruch" beantragt.
    Allerdings nicht im Rahmen der Mehrvertretung, die ja ohnehin schon streitig genug ist, sondern es werden separate einzelne Anträge für jedes einzelne Mitglied gestellt. Wenn ich mich recht entsinne auch für Minderjährige.
    Mindestens ein Fall war auch dabei, wo diese Anträge zeitlich minimal versetzt versandt wurden, damit dieses Vorgehen nicht auffällt.

    Hier sollte man am besten die Geschäftsstellen auf diese Problematik hinweisen, klappt bei uns ganz gut.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Beratungshilfe für Bedarfsgemeinschaft:

    "Wenn hingegen die Parallelität der Fallgestaltungen offensichtlich ist und die in einem Fall erhaltene Beratung ohne Hindernisse und wesentliche Änderungen auf weitere Fälle übertragen werden kann, gebietet es das Grundrecht auf Rechtswahrnehmungsgleichheit nicht, unbemittelten Rechtsuchenden auch für die Wahrnehmung ihrer Rechte in diesen weiteren, aber parallel gelagerten Fällen Beratungshilfe zu bewilligen. Denn durch die Beratung in einem Fall werden auch sie in die Lage versetzt, ihre eigene Angelegenheit hinreichend zu beurteilen und ihre Rechte angemessen wahrzunehmen. Aus der rechtlichen Beratung eines anderen Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft und den dabei entstehenden Dokumenten lassen sich bei mehreren gleich gelagerten Begehren spezifische Rechtskenntnisse ziehen, die auch eine sonst rechtlich anspruchsvolle Materie dann ohne juristische Vorbildung handhabbar machen können. Unbemittelten ist es in diesen Fällen zumutbar, selbst einen Rechtsbehelf einzulegen; sie können auf die Ausführungen in der Angelegenheit verweisen, für die Beratungshilfe bewilligt wurde, und den Beratungsinhalt und die Unterlagen zur Grundlage ihres Vortrags machen. Dieser Verweis auf Selbsthilfe schränkt die Rechtswahrnehmung nicht unverhältnismäßig ein, weil auch kostenbewusste Bemittelte das aufgrund einer Beratung in einem parallel gelagerten Fall dann vorhandene Wissen selbstständig auf die anderen Fälle übertragen würden."

    Bundesverfassungsgericht Beschluss vom 08. Februar 2012 - 1 BvR 1120/11- der hilft mir da sehr oft weiter, Bedarfsgemeinschaften bekommen hier fast immer nur 1x Beratungshilfe, ohne Mehrvertretungszuschlag.

    @ Alle
    Auch bei mir ist jetzt die R Kanzlei aus B aufgetaucht, da ich jetzt wieder schriftliche Beratungshilfe mache- scheinen bei mir nahezu identische Anträge zu sein, hatte in einer Vertretungssache schon mal zwischenverfügt, dass der Mehrbedarf Warmwasserbereitung nicht beantragt und nicht abgelehnt wurde- es sich hierbei nicht um einen Widerspruch handelt für den Beratungshilfe zu gewähren ist, sondern um einen Erstantrag bezüglich des Warmwassers, der als Erstantrag unter Mitwirkung des JobCenter zu stellen ist und erst nach dessen Ablehnung zu einem beratungshilfefähigen Problem wird. Und um Vorlage des ablehnenden Bescheides gebeten. Sagt auch ein Kommentar mit Verweis aufs BVerfG- Erstanträge sind bei der Behörde zu stellen, unter Ausnutzung des behördlichen Beratungsangebotes.
    Lasse mir die damalige Akte jetzt mal vorlegen, damit ich sehen was die Kollegin daraus gemacht hat und was die R aus B dazu schrieb...
    Lasse es euch im Erfolgsfall wissen.


    Und auch das JobCenter kann helfen, da habe ich bereits auch schon Bescheide gesehen, in denen dann die Warmwasserbereitung zwar nachträglich bewilligt wurde, die Anwaltskosten jedoch mangels Notwendigkeit nicht durch das JobCenter erstattet wurden. Das war für mich dann eine saubere Grundlage zu sagen: "Es ist bereits durch das JobCenter mit Bescheid vom xx.xx.xx festgestellt worden, dass anwaltliche Vertretung hier nicht erforderlich war, das Gericht kann daher eine Beratungshilfe nicht gewähren, sofern gegen den Bescheid des JobCenter nicht Rechtsmittel erfolgreich eingelegt wurde, welches diese Feststellung ändert. Jedoch erstattet dann das JobCenter die notwendigen Kosten und es ist wiederum keine Beratungshilfde zu gewähren. Um Rücknahme des Antrages wird gebeten. " Dieser Antrag, auch von so einer Massenfirma, wurde auch kommentarlos zurückgenommen.

    Werde daher dazu übergehen, mir immer den Bescheid über den Ausgang des Widerspruches vorlegen zu lassen, bevor hier etwas ausgezahlt wird.

  • Mein letzter Eintrag:

    Auch bei mir ist jetzt die R Kanzlei aus B aufgetaucht, da ich jetzt wieder schriftliche Beratungshilfe mache- scheinen bei mir nahezu identische Anträge zu sein, hatte in einer Vertretungssache schon mal zwischenverfügt, dass der Mehrbedarf Warmwasserbereitung nicht beantragt und nicht abgelehnt wurde- es sich hierbei nicht um einen Widerspruch handelt für den Beratungshilfe zu gewähren ist, sondern um einen Erstantrag bezüglich des Warmwassers, der als Erstantrag unter Mitwirkung des JobCenter zu stellen ist und erst nach
    dessen Ablehnung zu einem beratungshilfefähigen Problem wird. Und um Vorlage des ablehnenden Bescheides gebeten. Sagt auch ein Kommentar mit Verweis aufs BVerfG- Erstanträge sind bei der Behörde zu stellen, unter Ausnutzung des behördlichen Beratungsangebotes.
    Lasse mir die damalige Akte jetzt mal vorlegen, damit ich sehen was die Kollegin daraus gemacht hat und was die R aus B dazu schrieb...

    Hab es jetzt nachgesehen, Ergebnis:


    R aus B nahmen daraufhin den Antrag zurück!

  • Aufgepasst, wenn auffällt, dass das Widerspruchsschreiben nur aus Textbausteinen besteht.

    Wie kommst Du darauf?

    Das sind Standardwidersprüche ohne Bezug zum konkreten Sachverhalt. Da werden über Seiten irgendwelche Formalien gerügt, die bei dieser Art des Bescheids wohl öfter fehlerhaft sein können, im vorliegenden Fall aber offensichtlich völlig in Ordnung sind. Teilweise wird da sogar im Konjunktiv geschrieben.

    Ich hatte heute auch so einen Widerspruch auf dem Tisch. Bei mir ging es um einen Verwaltungsakt, der die Eingliederungsvereinbarung ersetzt. Da wurde dann zum Beispiel ausgeführt dass, falls das Jobcenter schreibt, es "könne" die Bewerbungskosten übernehmen, dies rechtsfehlerhaft sei.
    Mag so sein, leider stand im Bescheid ausdrücklich drin, dass die Kosten übernommen "werden". Nix mit "kann".

    Und so geht das über Seiten. Zum konkreten Fall und den Verhältnissen des Antragstellers steht da gar nichts.

  • Die Kanzlei schreibt die Widersprüche mit lauter Textbausteinen, es ist gar nicht erkennbar, um was genau -welchen Betrag genau- es geht.
    Dreiste Mehrfachantragstellung -ein Bescheid job-com, 3 x Antrag Beratungshilfe.

    Ich habe die gleiche Kanzlei hier immer wieder und eine Dame schickt da pauschal alle Bescheide hin, die sie bekommt.
    Habe mir mal alle Begründungen genau angeschaut und bewillige nur noch, wenn es tatsächlich einen Grund gibt, zu dem sie nicht schon 3x BerH bekommen hat. Andernfalls verweise ich auf einen von mir mal gefertigten Zurückweisungsbeschluss dazu, Rechtsbehelf kommt nie.

    Bei Bedarf gerne eine PN an mich, dann übersende ich euch meinen Beschluss (natürlich Datenschutzkonform).

  • Die Erfahrungen sind:

    Das Aufkommen hat sich reduziert, ganz verschwunden sind sie aber nicht.

    Zurückweisungen erfolgen regelmäßig in den genannten Standardfällen, keine Rechtsmittel bisher.

    Es gibt jedoch auch einige Fälle mit tatsächlicher rechtlicher Relevanz und Beratung, es ist also durchaus aufmerksames Lesen gefragt, da man sich auch dort gefühlt erstmal durch seitenweise Textbausteine kämpfen muss.

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Die Beratungshilfeanträge über diese Kanzlei dürften künftig wahrscheinlich massiv zunehmen, da diese plant, mittels Software eine automatisierte Online-Überprüfung von Hartz4-Bescheiden anzubieten.
    Angeboten wird übrigens auch kostenfreie Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen. Geplant ist auch die Überprüfung von Abmahnungen, Reiserecht und Bußgeldbescheide.

    Und aktuell gibt es das ganze noch zur Überprüfung von Bürgergeld.

    Und scheint so einfach zu sein, wie das Fahrgastrechteformular eines großen deutschen Fernreiseunternehmens....

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

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