Vergütung eines weiteren Verfahrensbeistandes

  • Tach, Freunde der Rechtspflege! Meine Richterin hat mich mit folgendem Sachverhalt befasst: Aktueller VB sieht sich nicht mehr in der Lage, sein "Amt" auszuüben. Sie sinniert nun darüber, den aktuellen VB zu entlassen und einen weiteren zu bestellen. Jedoch "ängstigt" sie der Kostenfaktor, zumal drei Kinder im Verfahren involviert sind. Meiner Meinung nach, würden sowohl dem bisherigen als auch dem ggf. zu bestellenden VB die jeweiligen Pauschalen zustehen (eine entsprechende Tätigkeit vorausgesetzt). Leider finde ich hierzu nichts in den Kommentierungen. Hat jemand hierzu etwas in petto? Vielen Dank vorab!

    Ein Meinungsaustausch ist, wenn ein Beamter mit seiner Meinung zu seinemVorgesetzten geht und mit dessen Meinung zurückkommt. (Andrej Gromyko)

  • Außer dem Grundsatz, daß jeder bestellte VB auch einen Anspruch auf Vergütung hat, habe ich nichts zu bieten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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