Anzahl einzureichender Anträge

  • Hallo liebe Rechtspflegergemeinde, :atall

    ich wollte mal fragen, wo ich etwas dazu finden kann, wie viele Exemplare seines Antrags der Gläubiger (-Vertreter)
    bei einem Pfändungs- und Überweisungsantrag einzureichen hat.
    Ich habe hierzu schon die unterschiedlichsten Ansichten gehört.
    Diese reichen von 2 (je einen für GVZ und Gericht) bis min. 4 (je einen für Gl., jeden DS, Gericht und Schuldner):confused:


    Viele Grüße
    Mina

  • Ich habe gerade deshalb ein Erinnerungsverfahren laufen, da ich bei meinem Pfüb schön ordentlich

    das Original
    je eine Abschrift pro Drittschuldner
    eine Abschrift für den Schuldner
    eine Abschrift für den Gerichtsvollzieher

    beigefügt habe. Das habe ich explizit auch auf dem Original so vermerkt ("Original und fünf Abschriften"). Lt. GVVerteilerstelle wurden diese auch alle ausgefertigt. Vom GV dann aber wohl in die Tonne gekloppt und uns entsprechende Mehrfertigungen in Rechnung gestellt.

    Ich würds ja einfach mal gerne richtig machen bzw. mir dann halt das Papier (!) sparen. :( :mad:

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