Hallo Leute,
ich habe hier ein Aufgebotsverfahren bezüglich eines Hypothekenbriefes. Die Eigentümer haben eine Löschungsbewilligung des Gläubigers eingereicht und stellen den Antrag auf Aufgebot. Das reicht mir erstmal zur reinen Antragstellung durch den Eigentümer aus. Jetzt geht es um die Erklärungen des Gläubigers.
Ausweislich der Grundakte war der Gläubiger zuletzt im Besitz des Briefes. Die Eigentümer haben erklärt, dass das der Hypothek zugrunde liegende Darlehen zurückgezahlt wurde.
Grundsätzlich fordere ich dann eine Erklärung des Gläubigers über den (Hypotheken-)-Brief an. Der Gläubiger soll mir mitteilen, was mit dem Brief passiert ist. Ich verlange dann auch immer eine Erklärung des Gläubigers, dass das Recht nicht ge- oder verpfändet ist und die keine Rechte Dritter entgegenstehen. Diese Angaben sind zur Versicherung an Eides statt anzubieten.
Der Notar will mir jedoch eine solche Erklärung nicht einreichen.
Was nun? Soll ich mich damit abfinden? Verlange ich zu viel? Soll ich das Verfahren durchziehen?
Ich finde die Erklärung des Gläubigers angebracht, da dieser ja über das Recht hätte verfügen können. Das weiß ich ja nicht. Allerdings finde ich da in der Kommentierung nichts zu. Wenn ich die Erklärung des Gläubigers nicht bekomme, würde ich den Antrag gerne zurückweisen.
Vielen Dank für eure Hilfe!!