1. Fall
Der Rechtsanwalt hat einen Vollstreckungsbescheid wegen seines Rechtsanwaltshonorars erwirkt und will jetzt aus diesem vollstrecken.
Im PfüB-Antrag setzt er RA-Kosten in Höhe von 28,80 EUR an. Geht das, wenn er doch im eigenen Namen vollstreckt? Hat er gegen sich selbst nen Vergütungsanspruch ?
2. Fall
Eine Rechtsanwaltskanzlei hat einen Vollstreckungsbescheid wegen des Rechtsanwaltshonorars erwirkt und will jetzt aus diesem vollstrecken.
Im PfüB-Antrag wird die Rechtsanwaltskanzlei vertreten durch eine andere Rechtsanwaltskanzlei. Es werden Kosten in Höhe von 28,80 EUR angemeldet.
Absetzen oder okay? Sehe keinen Bedarf für eine Vertretung.
Danke!