Mehrfache Siegelung notwendig?!

  • Hallo,

    wahrscheinlich eine gaaaaanz blöde Frage :oops:, aber so richtig erklären kann ich es mir nicht...

    Auf einem Blatt wird eine Unterschrift beglaubigt & eine dazugehörige Registerbescheinigung erteilt.

    Zusätzlich ist der Bewilligung noch eine Anlage beigefügt. Diese ist an dem oben beschriebenen Blatt mit Schnur und Siegel angehängt.

    Gilt dieses eine Siegel nun für die Unterschriftsbeglaubigung, die Registerbescheinigung und nach § 44 BeurkG für die Verbindung?
    Oder kann dieses nur für die Verbindung gelten und es müssten (sehr streng genommen) zwei weitere Siegelabdrucke angebracht werden?!

  • Beide Blätter durch Öse zu verbinden oder zu nähen ist ok. Das Siegel ist aber auf der Bewilligung (Blatt) mittels Schnur, Oblate und Siegelstern und Siegelpresse anzubringen. Die Registerbescheinigung befindet sich vermutlich in dem Text der Unterschriftsbeglaubigung. Wenn rückseitig angebracht oder getrennt von der Unterschriftsbeglaubigung auf der 1. Seite ist weiteres Farbdrucksiegel erforderlich. Die Anlage ist nicht zu siegeln.

    »Die zehn Gebote sind deswegen so kurz und logisch, weil sie ohne Mitwirkung von Juristen zustandegekommen sind.«
    Charles de Gaulle (1890 − 1970)

  • Beide Blätter durch Öse zu verbinden oder zu nähen ist ok. Das Siegel ist aber auf der Bewilligung (Blatt) mittels Schnur, Oblate und Siegelstern und Siegelpresse anzubringen. Die Registerbescheinigung befindet sich vermutlich in dem Text der Unterschriftsbeglaubigung. Wenn rückseitig angebracht oder getrennt von der Unterschriftsbeglaubigung auf der 1. Seite ist weiteres Farbdrucksiegel erforderlich. Die Anlage ist nicht zu siegeln.


    Wieso ist diese nicht zu siegeln?!
    Die Verbindung nach § 44 BeurkG erfolgt doch gerade durch Schnur und Siegel :gruebel:


    Die Unterschriftsbeglaubigung ist getrennt von der Registerbescheinigung also:

    Unterschriftsbeglaubigung:

    ....haben die Unterschriften heute vor mir eigenhändig vollzogen.
    Ihre Echtheit wird hiermit öffentlich beglaubigt.

    Notariat XY, Datum, Unterschrift des Notars

    Aufgrund heutiger Einsichtnahme in das elektr. .....

    Notariat XY, Datum, Unterschrift des Notars


    Und die Verbindung der Bewilligung mit der Anlage erfolgt eben auch auf diesem Blatt mit Schnur Oblate und Siegel...

    Grundsätzlich also m.E. drei Vorgänge die jeweils ein Siegel bedürfen. Fraglich, ob eben eins für alles gelten kann...

  • Wenn nicht durch einen bösen Zufall die Schnurenden knapp neben dem Siegel und nicht drunter gelandet sind seh ich kein Problem.
    Schnur durch Öse-->Knoten-->überstehende Schnurenden "versiegelt" mit Siegel, alles beinander wie's gehört!

  • Neben jedem notariellen Vermerk (Unterschrift des Notars) muss ein Siegel beigedrückt sein. Dies kann auch das Prägesiegel der schnörkele. Verbindung sein.

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