Hallo,
wahrscheinlich eine gaaaaanz blöde Frage , aber so richtig erklären kann ich es mir nicht...
Auf einem Blatt wird eine Unterschrift beglaubigt & eine dazugehörige Registerbescheinigung erteilt.
Zusätzlich ist der Bewilligung noch eine Anlage beigefügt. Diese ist an dem oben beschriebenen Blatt mit Schnur und Siegel angehängt.
Gilt dieses eine Siegel nun für die Unterschriftsbeglaubigung, die Registerbescheinigung und nach § 44 BeurkG für die Verbindung?
Oder kann dieses nur für die Verbindung gelten und es müssten (sehr streng genommen) zwei weitere Siegelabdrucke angebracht werden?!