Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem:
Jugendamt beantragt als Beistand für das Kind Festsetzung von Unterhalt gegen den Vater.
Es wird gerade kein Kindergeld ausgezahlt, da die gesetzlichen Voraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Die Mutter bezieht für sich und das Kinde Leistungen nach dem AsylBwLG.
Der Vater kommt der Aufforderung den Antrag auf Kindergeld zu stellen nicht nach.
Nun, hat das Jugendamt beantragt, dass der festzusetzende Unterhalt um das hälftige Kindergeld erhöht wird.
Ich finde dazu keine gesetzliche Grundlage. In dem Antragsformular auf Seite 2 ist jedoch die Möglichkeit wohl gegeben.
Hat mir da jemand etwas mehr, als nur die Aussage vom Jugendamt, dass sie das schon immer so machen?