Unternehmensverkauf durch Betreuer

  • Hallo Leute,

    ich habe mal wieder einen komplizierten Fall auf dem Tisch...und weiß ehrlich gesagt nicht weiter, bzw. an wen ich mich wenden soll.
    Der Betreuer hat eine betreuungsgerichtliche Genehmigung beantragt, um das Unternehmen des Betreuten samt Inventar zu verkaufen.
    Ein Käufer ist auch schon gefunden (gleichzeitig auch Kunde mit offenen Rechnungen gegen den betreuten) und würde pauschal 5000,00 € zahlen.
    Auch um alle noch offenen Kundenbestellungen aus den letzten Jahren (Ware zusenden) würde er sich kümmern und das Chaos in der Werkstatt und die Säubern der Maschinen übernehmen.
    Der Betreute ist jetzt 80 Jahre alt und hat seinen Beruf eher als Hobby gesehen und in den letzten Jahren kaum noch ausführen können.
    Eine persönliche Anhörung werde ich ansetzen.

    Meine Frage nun: wie soll ich den Unternehmenswert feststellen lassen? weder meine Kollegen noch die Rechtsprechung konnte mir weiter helfen...
    Vllt eine Art Gutachten oder Einschätzung von einem Steuerberater oder ähnliches?

    Hoffentlich weiß einer von euch Rat, danke ;)

  • Frag den Betreuer, wie er zu dem im Vertrag bestimmten Kaufpreis gekommen ist. Hat er ein Gutachten erstellen lassen? Wenn ja soll er es dir vorlegen.

    Oder liegt wieder mal so ein Fall vor, wo der Betreuer sich vor der (Entscheidungs-) Verantwortung drücken will und seine bloße Absicht zu veräußern sich im Vorfeld vom Betreuungsgericht absegnen lassen will?

    Liegt kein Gutachten vor, dann kannst Du die Genehmigung (§ 1822 BGB -wenn ein Erwerbsgeschäft vorliegt-, ansonsten evtl. § 1812 BGB -Verfügung über Forderungen, wenn nicht § 1813 BGB-) von der Einholung eines Gutachtens abhängig machen.

    Ein Wirtschaftsprüfer kann Dir sicher ein entsprechendes Gutachten erstellen.
    Ob dann allerdings vom Kaufpreis (€ 5.000,00) dann noch viel übrig bleibt?
    Muss Dir aber als Betreuungsgericht letztendlich egal sein.

    § 1908i Absatz 2 Satz 1 BGB (unentgeltliche Verfügungen) solltest Du auch im Auge behalten und dem Betreuer mitteilen. Hier hilft dem Betreuer auch keine evtl. erteilte betreuungsgerichtliche Genehmigung weiter. Und die Verantwortung für die volle Entgeltlichkeit trägt allein der Betreuer.

  • Ist das Unternehmen so groß, dass er Bilanzen erstellen musste? Dann könnte man zumindest an der letzten Bilanz ansetzen (liegt bereits bilanzielle Überschuldung vor = heißt noch nicht tatsächliche Überschuldung aber Anhaltspunkt). War er ins Handelsregister eingetragen? Wenn ja, welche Rechtsform? Je nachdem gibt es beim Handelsregister noch mehr Unterlagen, die man einsehen könnte. Denkbar wäre es ggf. den Liquidationswert des Unternehmens zu schätzen, d.h. die Summe zu ermitteln, die bei Einzelverkauf aller zum Unternehmen gehörenden Gegenstände (Büroausstattung, Fuhrpark, Lagerbestand etc.) zusammen käme und diese gegenüber zu stellen mit den noch offenen Verbindlichkeiten. Über letzteres müsste hoffentlich eine Aufstellung gefertigt werden können. Noch schwieriger ist der Fortführungswert zu ermitten; d.h. welche Gewinne lassen sich in Zukunft erwirtschaften und deckt dies die Verbindlichkeiten...

    Würde dir vielleicht eine Stellungnahme des Steuerberater genügen? Oder die einer öffentlich rechtlichen Kammer / IHK?

    Wenn es bei dir ein Registergericht gibt, würde ich mal den Kollegen um Hilfe bitten, da bei Umwandlungen regelmäßig der Wert von Unternehmen nachzuweisen ist :)

  • sooo... mittlerweile habe ich eine Zusammenfassung/Gutachten des Steuerberaters!
    Der Liquidationswert wurde ermittelt, da eine Fortführung des Unternehmens sehr unwahrscheinlich ist. Verbindlichkeiten oder offene Forderungen bestehen nicht.
    Anlagevermögen (Maschinen): 800,00 €
    letzter Inventurwert 2013: ca. 50.000,00 € ---> Verkaufswert:10.000,00 € geschätzt

    Ich habe dem Betreuer angeraten, den Verkauf auch in der öffentlichen Zeitung/ Eisenbahnzeitschrift zu veröffentlichen, um mehr Kaufinteressenten erreichen zu können.

    Der Steuerberater kann jedoch nicht eindeutig feststellen, wie viel der Warenbestand tatsächlich wert ist. Mal schauen was der Verfahrenspfleger dazu sagt.
    Zur Not wird ein Unternehmensprüfer von der IHK eingeschaltet (Kosten zw. 1000,00 bis 3000,00 € bei kleinen Unternehmen).

    Danke für die tollen Anregungen ;)

  • Ich nehme an, der Steuerberater hat auch die steuerlichen Folgen der Betriebsaufgabe/Betriebsveräußerung berücksichtigt (Umsatzsteuer, Aufgabegewinn/Aufdeckung stiller Reserven)?

    ... denn in Gottes Auftrag handeln jene, die Steuern einzuziehen haben. Römer 13,6

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!