familiengerichtliche Genehmigung § 112 BGB Erwerbsgeschäft

  • Hallo liebe Foren Anhänger.

    Bei folgendem Fall komme ich nicht weiter :(

    Für eine Gewerbeanmeldung wird eine Genehmigung nach § 112 BGB beantragt durch einen 17 jährigen, sowie dem Kindesvater. Der Minderjährige hat eine Erfindung um Strom zu erzeugen. Forschungsgelder wurden bereits in Aussicht gestellt. Daher wird jedoch noch eine familiengerichtliche Genehmigung benötigt.

    Es ist derzeit nicht bekannt, ob der Kindesvater die alleinige elterliche Sorge inne hat.

    Meine Überlegungen hierzu:
    elterliche sorge klären
    Jugendamt anhören
    IHK anhören
    Kind und Vater persönlich anhören
    Schulzeugnisse vorlegen lassen

    Was meint ihr?

  • Ich würde gerne mehr Informationen geben, aber die habe ich leider auch nicht. Ein Stromerzeuger basierend auf erneuerbaren Energien.

  • Ich würde gerne mehr Informationen geben, aber die habe ich leider auch nicht.


    Dann würde ich das als erstes ändern. Nachfrage nach den genauen Plänen. Will er die Dinger selbst herstellen und verkaufen? Will er seine Idee verkaufen?
    Und wenn von Forschungsgeldern die Rede ist, scheint sein Produkt ja noch nicht marktreif zu sein.

  • Ich kann dem unfassbar ausführlichen Sachverhalt irgendwie nicht entnehmen, inwiefern es sich um ein Erwerbsgeschäft handeln soll.

    Wenn du selber nicht mehr weißt, gibt es eine Möglichkeit: Fragen

  • Sehe ich genauso: Erst mal abklären, ob es sich wirklich um ein Erwerbsgeschäft handelt. Vielleicht auch mal fragen, wer ihnen geraten hat, eine familiengerichtliche Genehmigung einzuholen (der Beschäftigte am Gewerbeamt? der Entscheider über Forschungsgelder?)

    Dann würde ich mir einen Businessplan vorlegen lassen. Daraus sollte dann hervorgehen, was der Betroffene wirklich im Schilde führt. Wenn es Richtung Gewerbe geht, dann kann man weiterfragen.

    Aber nach dem bisschen, was bislang bekannt ist, würde ich derzeit auch nicht von einem Erwerbsgeschäft ausgehen. Sonst müsste ja jeder Schüler, der irgendwo bei "Jugend forscht" o. ä. mitmacht, ein Gewerbe eröffnen...

  • Ich schließe mich hier mal an.

    Beantragt wurde die Zustimmung zur Anmeldung eines Kleingewerbes für ein Kind, 13 Jahre.

    Geplant sind die Begleitung eines Videoprojektes an einer Schule sowie die Tätigkeit als Influencer auf Social-Media-Kanälen mittels Produktplatzierungen und entsprechender Vergütung.
    Den Zeitaufwand geben die Eltern mit nicht mehr als 6 Stunden pro Woche an.

    Wie muss ich jetzt weiter verfahren?

  • Ich schließe mich hier mal an.

    Beantragt wurde die Zustimmung zur Anmeldung eines Kleingewerbes für ein Kind, 13 Jahre.

    Geplant sind die Begleitung eines Videoprojektes an einer Schule sowie die Tätigkeit als Influencer auf Social-Media-Kanälen mittels Produktplatzierungen und entsprechender Vergütung.
    Den Zeitaufwand geben die Eltern mit nicht mehr als 6 Stunden pro Woche an.

    Wie muss ich jetzt weiter verfahren?

    Auch wenn das jetzt keine direkte Antwort auf deine Frage ist, möchte ich mir einen kurzen Einwurf erlauben:

    Mit solchen Sachen wäre ich vorsichtig. Bei solchen bezahlten Produktplatzierungen muss man einiges beachten. Wenn das nicht vernünftig gekennzeichnet ist, besteht die Gefahr, dass man da erhebliche Probleme bekommt (Abmahnung usw.). Ich hätte da gewisse Bedenken, dass ein 13 Jähriger das hinbekommt.

    Ansonsten: Beteiligte persönlich anhören und sich mal ganz genau erläutern lassen, was die da vorhaben.

  • Ich habe nun erstmalig auch so einen Fall.

    Zum angestrebten Erwerbsgeschäft wird folgendes vorgetragen:

    Art: Kleingewerbe
    Tätigkeit: Handel, eventuell Erstellung und Benutzung von Internetportalen mit verschiedenen ständig wechselnden Waren (hauptsächlich Bekleidung)
    Zeitaufwand :ca. 10 h / Woche
    Kosten: etwa 1000 € Startkapital aus eigenem Vermögen
    erwartete Einnahmen: etwa 1000 € pro Jahr

    Die Eltern unterstützen das Vorhaben des 15-jährigen Burschen.

    Ich werd die Familie auf jeden Fall vorladen.

    Aber was soll ich hier dann noch prüfen ??

  • Ich würde mir erstmal darlegen lassen, wie das Erwerbsgeschäft genau ausgestaltet sein soll.
    Was für Waren werden verkauft, woher kommen die, was kosten die im Einkauf, wie ist die Kalkulation,...
    Online-Handel über ein Portal (eB*y, *mazon o.ä.) oder über eigenen Webseitenshop?

    Einschätzung des Zeitaufwandes (wie ergibt sich diese Schätzung, was ist realistisch), leidet die Schule ggf. darunter?

    Eingesetztes Vermögen: Handelt es sich um das komplette Vermögen des Kindes oder sind noch weitere Reserven vorhanden?

    Sei kreativ :)

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

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