Hallo, ich mach noch nicht so lange Hinterlegungssachen und mich lässt eine Sache nicht schlafen. Ich hoffe, dass erfahrene Kollegen mir weiterhelfen können.
Meine Kollegin hat eine Hinterlegung angenommen wegen Annahmeverzug aus Darlehensvertrag. Es ist auch klar ein Empfangsberechtigter mit Namen und Anschrift angegeben.
Auf das Recht der Rücknahme wurde auch verzichtet.
Der benannte Empfangsberechtigte hat nun Herausgabeantrag gestellt. Eigentlich eine glasklare Sache.
Was mich stutzig macht, ist dass aus den Unterlagen zum Hinterlegungsantrag zum Nachweis des Annahmeverzugs neben des vorgelegten Darlehensvertrages unter anderem aus beigefügten Schreiben hervorgeht, dass gegen die Hinterlegerin die Zwangsversteigerung läuft. Es ging diesbezüglich Post zwischen Anwälten hin und her, wo auch mal angegeben wurde Zahlung Zug um Zug gegen Löschungsbewilligung der Grundschuld. Da das Zwangsversteigerungsgericht bei uns im Hause ist, habe ich mir mal den Anordnungsbeschluss angesehen.
Die Zwangsversteigerung betreibt nicht benannter Empfangsberechtigter, sondern anscheinend die jetzigen Grundschuldgläubiger ( dem Namen nach zu urteilen Verwandte des benannten Empfangsberechtigten)
Die Hinterlegerin hat im Hinterlegungsantrag selber nichts von Zug um Zug Leistung geschrieben, noch hat sie weitere Empfangsberechtigte im Hinterlegungsantrag benannt.
Kann ich bedenkenlos auszahlen? Es geht um einen ziemlich hohen Betrag.
Mache ich mir zu viele Gedanken? Persönliche Forderung und Grundschuld sind vielleicht auch getrennt zu betrachten.
Gehe ich zu weit, die im Antragsvordruck angegebene Empfangsberechtigung materiell zu hinterfragen?
Ich hoffe, ich konnte den Fall einigermaßen rüberbringen.