Hallo,
es wurde ein MB beantragt, gegen den die Beklagtenseite Widerspruch eingelegt hat.
Nun hat der Kläger Klage erhoben vor dem örtlich zuständigen Gericht und die Sache doppelt rechtshängig gemacht - also nicht vor dem Mahngericht Abgabe beantragt sondern (wohl versehentlich) Klage erhoben.
Dies moniert der Beklagte - der Kläger nimmt daraufhin den MB-Antrag bei dem zuständigen Mahngericht zurück, der Beklagte widerspricht der Rücknahme.
Ich stehe auf dem Schlauch:
- geht die Rücknahme ohne Zustimmung des Beklagten?
- ist damit das Problem der doppelten Rechtshängigkeit aus der Welt?
- wie sieht es denn eigentlich dann mit den Kosten aus?
Vielen Dank und frohes neues Jahr