Urkunden-Mahnverfahren und mehrere Ansprüche?

  • Hallo,

    ich will einen Urkunden-Mahnantrag, bestehend aus mehreren Einzelforderungen stellen. Bevor ich im Online-Mahnantrag eine zweite Forderung bezeichnen kann kommt jedoch der Text: "Ein weiterer Anspruch kann beim Urkundenmahnverfahren nicht erfasst werden!"

    M.E. ergibt sich diese Einschränkung des Urkunden-Mahnverfahrens jeweils nur auf eine Forderung weder aus dem Gesetz (§ 703a ZPO) noch aus der Rechtsprechung.

    Kann mir jemand ein paar Hintergründe nennen und mir sagen, wie ich mehrere Ansprüche in einem Urkunden-Mahnverfahren geltend machen kann?

    Gruß
    DD

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



  • Danke, so habe ich es jetzt auch gemacht. :daumenrau Das ging aber auch nur, weil ich nur wenige Einzelforderungen hatte.

    Hat man sehr viele Einzelforderungen bleibt einem m.E. nichts übrig, als das normale Mahnverfahren zu beschreiten und im Falle eines Widerspruchs im Rahmen der Anspruchsbegründung ins Urkundsverfahren zu wechseln. Dies ist möglich, wenn die Voraussetzungen einer Klageänderung vorliegen (BGHZ 69, 66). Sachdienlichkeit soll in diesem Verfahrensstudium angenommen werden können (LG Flensburg, NJW 2003, 3425). Die Vorteile des Urkundenmahnverfahrens (Beschränkung des Widerspruchs gemäß § 703a Abs. 2 Nr. 4 ZPO) hat man dann aber leider nicht.

    Insgesamt eine eher unbefriedigende Situation...

    -Vanitas vanitatum et omnia vanitas -



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