Im Verfahren wurde ein Vergleich geschlossen und ein KFB ist ergangen. Jetzt beantragt die Klägerin die Umschreibung der Titel aufgrund Formwechsels auf Klägerseite, der bereits vor Vergleichsabschluss erfolgte, aber dem vertretenden Rechtsanwalt erst jetzt bekannt wurde. Aus der Bx GmbH & Co KG wurde die By GmbH.
Eine Rechtsnachfolge liegt m.E. nicht vor. Aber kann man beide Titel (§§ 724, 795 ZPO) jetzt mit dem Vermerk versehen, dass die Klägerin nunmehr als XX firmiert? Oder muss das Rubrum gemäß § 319 ZPO berichtigt werden (irgendwas habe ich da noch im Hinterkopf, kann es aber nicht im Kommentar wiederfinden)?
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