Anspruchsbegründung Mahnverfahren nach Zahlung Antragsgegner

  • Hallo,

    haben ein Mahnverfahren, da hat Gegenseite Widerspruch eingelegt, wir haben die 2. Hälfte Gerichtskosten eingezahlt, Verfahren wurde an das zuständige Prozessgericht abgegeben, vor Anspruchsbegründung hat Antragsgegner gezahlt. Wir haben Hauptsache für erledigt erklärt und beantragt, Kosten der Gegenseite aufzuerlegen. Jetzt kommt entsprechende Verfügung des Gerichts mit dem Hinweis "Kläger hat Anspruch noch nicht begründet". Muss der Anspruch noch begründet werden? Wenn ja, welche Vorschrift ist hier maßgeblich.

    Vielen Dank für schnelle Hilfe

    stoner36

  • Bei der Erledigung der Hauptsache trifft das Gericht eine Kostenentscheidung anhand der Sach- und Rechtslage, welche im Erledigungszeitpunkt bestand. Zwar braucht es dazu vielleicht keine formelle Anspruchsbegründung, aber ein bisschen was schreiben, da wird man(n) oder Frau nicht drum herum kommen.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich würde eine Anspruchsbegründung für entbehrlich halten. Durch die Zahlung hat die Gegenseite den Anspruch erfüllt und damit konkludent dessen Berechtigung anerkannt. Das reicht für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO allemal. Findet sich in der einschläggen Rechtsprechung gerne unter dem Gesichtspunkt "hat sich durch die Zahlung in die Position des Unterlegenen begeben".

    Und die Frage eines sofortigen Anerkenntnisses stellt sich nach Zugang des Mahnbescheids und Widerspruch nicht mehr.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

  • Ich würde eine Anspruchsbegründung für entbehrlich halten. Durch die Zahlung hat die Gegenseite den Anspruch erfüllt und damit konkludent dessen Berechtigung anerkannt. Das reicht für eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO allemal. Findet sich in der einschläggen Rechtsprechung gerne unter dem Gesichtspunkt "hat sich durch die Zahlung in die Position des Unterlegenen begeben".

    Und die Frage eines sofortigen Anerkenntnisses stellt sich nach Zugang des Mahnbescheids und Widerspruch nicht mehr.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

    :daumenrau

    Ehrgeiz ist die letzte Zuflucht des Versagers. (Oscar Wilde)

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