Aufhebung der Befreiung des Betreuers

  • Hallo zusammen,

    ich habe ein kleines Problem und kann hierzu nicht so richtig was finden.

    Betreuerin ist die Tochter, diese hat Geld von der Mutter (240.000 EUR) auf Ihren Namen angelegt....nach langem hin und her wurde das Geld jetzt endlich in das Vermögen der Mutter zurückgeführt. Angeblich hätte sie bei einer Kollegin an einer anderen Behörde nachgefragt, wo das Verfahren vorher war und dort hätte man gesagt, dass sie es dürfe.
    Die Mutter hat lediglich ein Sparkonto und ein Girokonto.
    Ich möchte jetzt die Befreiung zur Anbringung eines Sperrvermerks für die Tochter aufheben, so dass ich bei Verfügungen über das Sparkonto genehmigen muss.
    Die übrigen Befreiungen (RL etc.) sollen bestehen bleiben.

    Muss ich hierfür jetzt einen Beschluss machen? Ist dieser anfechtbar?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

  • Ganz kurz: Fasse ich unter "andere Anordnung" nach § 1908i Abs. 2 Satz 2 BGB, wird im Beschlussweg angeordnet und ist mit der Beschwerde anfechtbar. Du solltest es auch gut begründen, aber das dürfte sich in diesem Fall wohl nicht als allzu schwer erweisen. Immerhin ist die Aufhebung der Befreiung noch milder, als ihr komplett die Vermögenssorge zu entziehen.....

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Frag ich mich auch. Immerhin nimmt man dem entsprechenden Personenkreis seine durchaus privilegierte Stellung, die er durch die Befreiung inne hat, denn er plötzlich muss er für jede Verfügung übers Sparkonto zum Betreuungsgericht und/oder tatsächlich eine Rechnungslegung anfertigen (das ist häufig das größere Drama).

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Sag zur Sicherheit noch, zu wie viel %...;)

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    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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