Hallo,
das Kind und seine Mutter sind eingetragene Grundstückseigt.
Ich soll im Rahmen einer Umschuldung die Genehmigung zu einer Sicherungszweckvereinbarung (Einmalvalutierung) erteilen. Alleiniger Darlehensnehmer ist die Mutter. Die Forderung zur eingetragenen Grundschuld valutiert nur noch in Höhe der Hälfte. Aus der Zweckerklärung und Einmalvalutierungserklärung ergibt sich, dass trotzdem die komplette Grundschuld an den neuen Gläubiger abgetreten wird. Stellt das irgendein Problem dar? Letztendlich tritt ja nicht die Kindesmutter ab, obwohl es sich teilweise um eine Eigt.grundschuld handeln dürfte. Stehe irgendwie auf dem Schlauch...