Genehmigung der Sicherungszweckvereinbarung

  • Hallo,

    das Kind und seine Mutter sind eingetragene Grundstückseigt.

    Ich soll im Rahmen einer Umschuldung die Genehmigung zu einer Sicherungszweckvereinbarung (Einmalvalutierung) erteilen. Alleiniger Darlehensnehmer ist die Mutter. Die Forderung zur eingetragenen Grundschuld valutiert nur noch in Höhe der Hälfte. Aus der Zweckerklärung und Einmalvalutierungserklärung ergibt sich, dass trotzdem die komplette Grundschuld an den neuen Gläubiger abgetreten wird. Stellt das irgendein Problem dar? Letztendlich tritt ja nicht die Kindesmutter ab, obwohl es sich teilweise um eine Eigt.grundschuld handeln dürfte. Stehe irgendwie auf dem Schlauch...

    :gruebel:

  • Es dürfte sich sehr wahrscheinlich nicht um eine teilweise Eigentümergrundschuld handeln, da in aller Regel Zahlungen nicht auf das dingliche Recht erfolgen. Demnach hätten die Eigentümer allenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Teillöschungsbewilligung.

    Ich hätte daher kein Problem mit einer vollständigen Abtretung.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es dürfte sich sehr wahrscheinlich nicht um eine teilweise Eigentümergrundschuld handeln, da in aller Regel Zahlungen nicht auf das dingliche Recht erfolgen. Demnach hätten die Eigentümer allenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Teillöschungsbewilligung.

    Ich hätte daher kein Problem mit einer vollständigen Abtretung.

    Ich auch nicht, zumal das Kind im Ergebnis wirtschaftlich nicht stärker belastet wird als vorher.

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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